Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Grapefruitöl
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 20.02.2018 Version 1.0 Revision: /
Datum der
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 20.02.2018 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktkennung CAS-Nummer: 90045-43-5 b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. 1.3 Informationen zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant Anschrift Ort MARION BIAT ESSENCE HUNTER 4RUE PLUMET Frankreich 1.4 Notrufnummer. ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59 |
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktkennung CAS-Nummer: 90045-43-5 b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Inhaltsstoffen 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant Adresse Stadt Land Telefon E-Mail MARION BIAT ESSENCES HUNTER 4 RUE PLUMET Frankreich 1.4 Notrufnummer ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59 |
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG |
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN |
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Asp.Tox.1GefahrParaspiration1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verschlucken und Eindringen in die Atemwege.
Aquatic Acute1 Gefahren für die aquatische Umwelt1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
Wasserorganismen.
Aquatic Chronic1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch1 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Flam.Liq.3Entzündbare Flüssigkeiten3 H226: Flüssigkeiten und Dämpfe entzündbar. Hautreizungen2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautsensibilisierung1A H317: Kann Hautallergien verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme
Warnhinweis: GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
Gefahrenhinweis:
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Asp.Tox.1 Aspirationsgefahr1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.
Verschlucken und Eindringen in die Atemwege.
Aquatic Acute 1 Gefahren für aquatische Organismen1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Flam.Liq.3 Entzündbare Flüssigkeiten3 H226: Flüssigkeit und Dämpfe entzündbar.
Hautreizungen2 Ätzend/Kritische Reizung2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Skin Sens.1 A Hautsensibilisierung 1A H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramme
Signalwort: GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Aquatic Acute 1 Gefährlich für die aquatische Umwelt - akut 1 Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
H-Sätze:
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Warnhinweis:
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und allen anderen Zündquellen fernhalten. Rauchen Sie nicht.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte/... verwenden.
P242 – Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen.
P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Entladung treffen.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
2.3 Weitere Gefahren
Enthält: d-Limonen, Myrcen
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
P-Anweisungen :
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Kein Smoking.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte/.../ verwenden. P242 – Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält: d-Limonen, Myrcen
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
Material CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % / Prozent %
3.1. Substanzen
3.1 Stoffe
d-Limonen
5989-27-5
227-813-5
Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410
> 50 %
Myrcen 123-35-3 204-622-5 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2 - [ 1-5 ] H226, H304, H315, H319
2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten
3.2. Mischungen / 3.2 Mischung Nicht verfügbar/Nicht verfügbar
80-56-8
201-291-9
Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410
[ 0-1 ]
Sonstige Angaben: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Bei Einatmen: Im Falle einer übermäßigen Einatmung die Person an die frische Luft bringen und in Ruheposition halten. Konsultieren Sie einen Arzt.
Bei Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife waschen und mindestens 20 Minuten lang gründlich abspülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt: Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, entfernen Sie diese. Bei Augenkontakt die Augen zwanzig Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nichts zu trinken geben. Versuchen Sie nicht, Erbrechen herbeizuführen und rufen Sie einen Arzt.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall immer einen Arzt rufen.
Einatmen: Bei Einatmen an die frische Luft bringen und ruhig bleiben. Gehen Sie zum Arzt.
Hautkontakt : Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife waschen und mindestens 20 Minuten lang gründlich abspülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Kontakt mit den Augen: Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, entfernen Sie diese. Bei Augenkontakt die Augen etwa 20 Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nichts zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen, Arzt rufen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nicht verfügbar 4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Hilfe und Spezialbehandlungen |
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Nicht verfügbar 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung |
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. 5.1 Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Feuerwehr Nicht verfügbar
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Nebel) und geeignete Feuerlöschmittel (CO2, Löschpulver, ...) verwenden. Ungeeignete Löschmittel : Den Wasserstrahl nicht direkt auf das brennende Produkt richten.
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. |
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. 5.1 Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Nicht verfügbar
Geeignete Löschverfahren: Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Nebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2, Pulver ...) verwenden. Ungeeignete Löschmittel: Im Brandfall niemals direkten Wasserstrahl verwenden.
Entzündlichkeit: Das Produkt ist entzündlich. |
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
|
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren |
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Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer:
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Lassen Sie das Personal bei Bedarf durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung evakuieren.
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe Abschnitt 8).
6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz
6.3 Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung
6.4 Referenzen und andere Abschnitte
Informationen zur Expositionskontrolle, zum persönlichen Schutz und zur Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.
Verhindern Sie jegliche Verunreinigung von Boden und Wasser sowie jegliches Abfließen in die Kanalisation, Abflüsse oder Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.
Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser. Anschließend Abfüllen der Abfälle in spezielle und gekennzeichnete Kunststofffässer, um sie anschließend an einen zugelassenen Recycler zurückzugeben.
Verhindern Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Notfallpersonal:
Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Bei Bedarf muss die Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung durchgeführt werden.
Für Rettungskräfte:
Es ist entsprechende persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zur Expositionskontrolle, zum persönlichen Schutz und zur Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.
Verhindert die Verunreinigung von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse, Gräben und Flüsse.
Bei Eindringen des Produkts in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer die Behörden benachrichtigen.
Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach der Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an einen autorisierten Sammler
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen. Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Nach Gebrauch Hände waschen.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Sicherheitsduschen und Augenspülungen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte. Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
7.2 Bedingungen zur Gewährleistung der Lagerungssicherheit unter Berücksichtigung eventueller Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endverwendung Nicht verfügbar.
Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor extremen Temperaturen schützen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) lagern.
Ausrüstung und Verfahren:
Zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften zur Arbeitssicherheit.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen
Nicht verfügbar
Fest verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor extremen Temperaturen schützen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
8.1 Regelparameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung :
Handschutz: Nicht obligatorisch, aber empfohlen
Augenschutz: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Atemschutz: Maske tragen.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts müssen alle verschmutzten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. NEIN
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS - ED984 07/2012) - VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Augenschutz: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Körperschutz: Regelmäßig gereinigten Overall tragen. Im Falle eines Kontakts sollten alle verschmutzten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. Nicht essen, nicht trinken und nicht
Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS - ED984 07/2012) - VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):
rauchen während der Verwendung. Symbol Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Aspekt |
flüssig |
Farbe |
Hellgelb bis dunkelgelb |
Geruch |
Fruchtig, angenehm |
Riechschwelle |
|
pH |
|
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt |
|
Siedebeginn und Siedebereich |
|
Flammpunkt |
49 |
Verdunstungsrate |
|
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) |
|
Obere/untere Entflammbarkeits- bzw. Explosionsgrenzen |
|
Dampfdruck |
|
Dampfdichte |
|
Relative Dichte (d20/20) |
[0,835 ; 0,865] |
Aussehen |
Flüssig |
Farbe |
Hellgelb bis dunkelgelb |
Geruch |
Fruchtig, angenehm |
Geruchsschwelle |
|
pH |
|
Schmelzpunkt |
|
Siedepunkt und Siedebereich |
|
Flammpunkt |
49 |
Verdunstungsrate |
|
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) |
|
Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit bzw. Explosionsgrenze |
|
Dampfdruck |
|
Dampfdichte |
|
Relative Dichte (d20/20) |
[0,835 ; 0,865] |
Brechungsindex bei 20°C |
[1.465 ; 1.485] |
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Brechungsindex bei 20°C
[1.465 ; 1.485]
[ 85 ; 120]
Rotationskraft in °
Löslichkeit(en)
n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften.
9.2 Sonstige Angaben Nicht verfügbar
[ 85 ; 120]
Winkeldrehung (°)
Löslichkeit
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)
Selbstentzündungstemperatur
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
9.2 Sonstige Angaben Nicht verfügbar
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): Nicht bestimmt. Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt. Kutan (mg/kg): Nicht bestimmt.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Informationen: Keine Daten verfügbar.
Akut toxikologisch :
Oral (mg/kg): Nicht bestimmt. Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt. Haut (mg/kg): Nicht bestimmt.
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Nicht verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Nicht verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen
Nicht verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht verfügbar
12.7 Weitere Informationen
Kanalisationen
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Nicht verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Nicht verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht verfügbar
12.7 Weitere Informationen
Das Produkt darf nicht, auch nicht verdünnt oder in großen Mengen, in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.
Nicht verfügbar
Nicht verfügbar
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gießen. Entsorgen Sie den Müll gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder ein Fachunternehmen. |
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Entsorgung muss gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder ein Fachunternehmen erfolgen. |
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN ADR: IMDG: IATA-Nummer:
|
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN ADR: IMDG: IATA-Nummer:
|
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14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Meeresschadstofftyp Material
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Nicht verfügbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
Nicht verfügbar
ADR : 1266 ( Tunnelcode :(C/E) ) IMDG 1266
IATA: 1266
Zolltarif: 33011920
ADR: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IMDG: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IATA: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie.
ADR: 3 IMDG: 3 IATA: 3
ADR: III IMDG: III IATA: III
14.1 UN-Nummer
ADR : 2319 ( Tunnelcode :(C/E) ) IMDG : 2319
IATA-Nummer: 2319
Zolltarif: 33011920
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
IMDG : Meeresschadstoffkomponente
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht verfügbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
Nicht verfügbar
ADR: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IMDG: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IATA: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie.
ADR: 3 IMDG: 3 IATA: 3
ADR: III IMDG: III IATA: III
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 3
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 3
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Enthält: D-Limonen, Myrcen, kann Allergien auslösen. |
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung |
||
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN Vollständiger Wortlaut der im Dokument genannten H- und P-Sätze:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. WGK: Wassergefährdungsklasse. PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch. |
Vollständiger Text der H- und P-Sätze in diesem Dokument:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Abkürzung:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. WGK: Wassergefährdungsklasse. PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch. |
||
Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Nr. 1272/2008 |
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Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. |
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsgutachten. |