EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - Ätherisches Grapefruitöl

Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Grapefruitöl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 20.02.2018 Version 1.0 Revision: /

Datum der

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 20.02.2018 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /

 

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

1.1 Produktkennung
a) Handelsname: GRAPLE MOUSE ROSE CCA0925 NAT

CAS-Nummer: 90045-43-5
Vorregistrierungsnummer ERREICHEN: 05-2117973762-31-0000

b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Informationen zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

 

Lieferant Anschrift Ort
Land Telefon E-Mail

MARION BIAT ESSENCE HUNTER 4RUE PLUMET
75015 PARIS-FRANKREICH

Frankreich
33 6 15 04 71 98 marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer. ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

 

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

1.1 Produktkennung
a) Handelsname PAMPLEMOUSSE ROSE CCA0925 NAT

CAS-Nummer: 90045-43-5
REACH-Vorab-Record-Nummer: 05-2117973762-31-0000

b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Inhaltsstoffen

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung : Industriell, nur für den professionellen Einsatz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

 

Lieferant Adresse Stadt Land Telefon E-Mail

MARION BIAT ESSENCES HUNTER 4 RUE PLUMET
75015 PARIS-FRANKREICH

Frankreich
33 6 15 04 71 98 marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Asp.Tox.1GefahrParaspiration1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verschlucken und Eindringen in die Atemwege.
Aquatic Acute1 Gefahren für die aquatische Umwelt1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
Wasserorganismen.
Aquatic Chronic1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch1 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Flam.Liq.3Entzündbare Flüssigkeiten3 H226: Flüssigkeiten und Dämpfe entzündbar. Hautreizungen2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautsensibilisierung1A H317: Kann Hautallergien verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme

Warnhinweis: GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A

Gefahrenhinweis:

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Asp.Tox.1 Aspirationsgefahr1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.
Verschlucken und Eindringen in die Atemwege.
Aquatic Acute 1 Gefahren für aquatische Organismen1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Flam.Liq.3 Entzündbare Flüssigkeiten3 H226: Flüssigkeit und Dämpfe entzündbar.
Hautreizungen2 Ätzend/Kritische Reizung2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Skin Sens.1 A Hautsensibilisierung 1A H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramme

Signalwort: GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Aquatic Acute 1 Gefährlich für die aquatische Umwelt - akut 1 Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A

H-Sätze:

H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.

H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Warnhinweis:

P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und allen anderen Zündquellen fernhalten. Rauchen Sie nicht.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte/... verwenden.

P242 – Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen.
P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Entladung treffen.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

 

2.3 Weitere Gefahren
Enthält: d-Limonen, Myrcen

H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.

P-Anweisungen :

P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Kein Smoking.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte/.../ verwenden. P242 – Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.

P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

 

2.3 Sonstige Gefahren

Enthält: d-Limonen, Myrcen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Material CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % / Prozent %

3.1. Substanzen

3.1 Stoffe

d-Limonen

5989-27-5

227-813-5

Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410

> 50 %

Myrcen 123-35-3 204-622-5 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2 - [ 1-5 ] H226, H304, H315, H319

2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten

3.2. Mischungen / 3.2 Mischung Nicht verfügbar/Nicht verfügbar

80-56-8

201-291-9

Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410

[ 0-1 ]

Sonstige Angaben: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie in Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Bei Einatmen: Im Falle einer übermäßigen Einatmung die Person an die frische Luft bringen und in Ruheposition halten. Konsultieren Sie einen Arzt.

Bei Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife waschen und mindestens 20 Minuten lang gründlich abspülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.

Bei Augenkontakt: Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, entfernen Sie diese. Bei Augenkontakt die Augen zwanzig Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nichts zu trinken geben. Versuchen Sie nicht, Erbrechen herbeizuführen und rufen Sie einen Arzt.

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall immer einen Arzt rufen.
Einatmen: Bei Einatmen an die frische Luft bringen und ruhig bleiben. Gehen Sie zum Arzt.

Hautkontakt : Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife waschen und mindestens 20 Minuten lang gründlich abspülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.

Kontakt mit den Augen: Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, entfernen Sie diese. Bei Augenkontakt die Augen etwa 20 Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nichts zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen, Arzt rufen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Nicht verfügbar

4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Hilfe und Spezialbehandlungen
Nicht verfügbar

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Nicht verfügbar

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nicht verfügbar

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. 5.1 Löschmittel

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

5.3 Hinweise für die Feuerwehr Nicht verfügbar

 

Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Nebel) und geeignete Feuerlöschmittel (CO2, Löschpulver, ...) verwenden.

Ungeeignete Löschmittel : Den Wasserstrahl nicht direkt auf das brennende Produkt richten.

 

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxid- (CO) oder Kohlendioxid- (CO2) Dämpfe entstehen. Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen. Dämpfe nicht einatmen.

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. 5.1 Löschmittel

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Nicht verfügbar

 

Geeignete Löschverfahren: Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Nebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2, Pulver ...) verwenden.

Ungeeignete Löschmittel: Im Brandfall niemals direkten Wasserstrahl verwenden.

 

Entzündlichkeit: Das Produkt ist entzündlich.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxid- (CO) oder Kohlendioxid- (CO2) Dämpfe entstehen. Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein. Dämpfe nicht einatmen.

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

 

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

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Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer:

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Lassen Sie das Personal bei Bedarf durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung evakuieren.

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe Abschnitt 8).

6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz

6.3 Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

6.4 Referenzen und andere Abschnitte
Informationen zur Expositionskontrolle, zum persönlichen Schutz und zur Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.

Verhindern Sie jegliche Verunreinigung von Boden und Wasser sowie jegliches Abfließen in die Kanalisation, Abflüsse oder Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.

Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser. Anschließend Abfüllen der Abfälle in spezielle und gekennzeichnete Kunststofffässer, um sie anschließend an einen zugelassenen Recycler zurückzugeben.

Verhindern Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Notfallpersonal:

Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Bei Bedarf muss die Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung durchgeführt werden.

Für Rettungskräfte:

Es ist entsprechende persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt 8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zur Expositionskontrolle, zum persönlichen Schutz und zur Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.

Verhindert die Verunreinigung von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse, Gräben und Flüsse.
Bei Eindringen des Produkts in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer die Behörden benachrichtigen.

Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach der Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an einen autorisierten Sammler

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen. Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Nach Gebrauch Hände waschen.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Sicherheitsduschen und Augenspülungen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte. Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

7.2 Bedingungen zur Gewährleistung der Lagerungssicherheit unter Berücksichtigung eventueller Unverträglichkeiten

7.3 Spezifische Endverwendung Nicht verfügbar.

Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor extremen Temperaturen schützen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) lagern.

Ausrüstung und Verfahren:

Zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften zur Arbeitssicherheit.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

7.3 Spezifische Endanwendungen

Nicht verfügbar

Fest verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor extremen Temperaturen schützen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

8.1 Regelparameter

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung :
Handschutz: Nicht obligatorisch, aber empfohlen
Augenschutz: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Atemschutz: Maske tragen.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts müssen alle verschmutzten Teile gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. NEIN

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS - ED984 07/2012) - VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1 Regelparameter

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung:

Handschutz: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Augenschutz: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Körperschutz: Regelmäßig gereinigten Overall tragen. Im Falle eines Kontakts sollten alle verschmutzten Teile gewaschen werden.

Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. Nicht essen, nicht trinken und nicht

Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS - ED984 07/2012) - VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):

 

rauchen während der Verwendung. Symbol Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):

 

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Aspekt

flüssig

Farbe

Hellgelb bis dunkelgelb

Geruch

Fruchtig, angenehm

Riechschwelle

 

pH

 

Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

 

Siedebeginn und Siedebereich

 

Flammpunkt

49

Verdunstungsrate

 

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

 

Obere/untere Entflammbarkeits- bzw. Explosionsgrenzen

 

Dampfdruck

 

Dampfdichte

 

Relative Dichte (d20/20)

[0,835 ; 0,865]

 

Aussehen

Flüssig

Farbe

Hellgelb bis dunkelgelb

Geruch

Fruchtig, angenehm

Geruchsschwelle

 

pH

 

Schmelzpunkt

 

Siedepunkt und Siedebereich

 

Flammpunkt

49

Verdunstungsrate

 

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

 

Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit bzw. Explosionsgrenze

 

Dampfdruck

 

Dampfdichte

 

Relative Dichte (d20/20)

[0,835 ; 0,865]

Brechungsindex bei 20°C

[1.465 ; 1.485]

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

 

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Brechungsindex bei 20°C

[1.465 ; 1.485]

[ 85 ; 120]

Rotationskraft in °

Löslichkeit(en)

n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient

Zersetzungstemperatur

Viskosität

Viskosität

Explosive Eigenschaften

Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften.

9.2 Sonstige Angaben Nicht verfügbar

[ 85 ; 120]

Winkeldrehung (°)

Löslichkeit

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)

Selbstentzündungstemperatur

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

9.2 Sonstige Angaben Nicht verfügbar

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität

10.2 Chemische Stabilität

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).

10.5 Unverträgliche Materialien

Nicht verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität

10.2 Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).

10.5 Unverträgliche Materialien

Nicht verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Keine Daten verfügbar.

Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): Nicht bestimmt. Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt. Kutan (mg/kg): Nicht bestimmt.

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikologische Informationen: Keine Daten verfügbar.

Akut toxikologisch :
Oral (mg/kg): Nicht bestimmt. Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt. Haut (mg/kg): Nicht bestimmt.

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Nicht verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Nicht verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

Nicht verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen

Nicht verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Nicht verfügbar

12.7 Weitere Informationen

Kanalisationen

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Nicht verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Nicht verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

Nicht verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Nicht verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Nicht verfügbar

12.7 Weitere Informationen

Das Produkt darf nicht, auch nicht verdünnt oder in großen Mengen, in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

 

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gießen. Entsorgen Sie den Müll gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder ein Fachunternehmen.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Übergeben Sie es einem zugelassenen Entsorger

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

 

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Entsorgung muss gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder ein Fachunternehmen erfolgen.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Führen Sie es einer zertifizierten Entsorgung zu.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

IMDG:

IATA-Nummer:

 

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

IMDG:

IATA-Nummer:

 

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14.1 UN-Nummer

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

14.3 Transportgefahrenklassen

14.4 Verpackungsgruppe

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Meeresschadstofftyp Material

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

Nicht verfügbar

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
Nicht verfügbar

ADR : 1266 ( Tunnelcode :(C/E) ) IMDG 1266
IATA: 1266
Zolltarif: 33011920

ADR: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IMDG: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IATA: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie.

ADR: 3 IMDG: 3 IATA: 3

ADR: III IMDG: III IATA: III

14.1 UN-Nummer

ADR : 2319 ( Tunnelcode :(C/E) ) IMDG : 2319
IATA-Nummer: 2319
Zolltarif: 33011920

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

14.3 Transportgefahrenklassen

14.4 Verpackungsgruppe

14.5 Umweltgefahren

IMDG : Meeresschadstoffkomponente

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Nicht verfügbar

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
Nicht verfügbar

ADR: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IMDG: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie. IATA: Entzündbare Flüssigkeit für die Parfümerie.

ADR: 3 IMDG: 3 IATA: 3

ADR: III IMDG: III IATA: III

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

 

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

 

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 3

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 3

 

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Enthält: D-Limonen, Myrcen, kann Allergien auslösen.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält: D-Limonen, Myrcen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Vollständiger Wortlaut der im Dokument genannten H- und P-Sätze:

 

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann Hautallergien verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Abkürzungen:

 

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.

WGK: Wassergefährdungsklasse. PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.

 

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Vollständiger Text der H- und P-Sätze in diesem Dokument:

 

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Abkürzung:

 

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.

WGK: Wassergefährdungsklasse. PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ

Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Nr. 1272/2008

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsgutachten.
Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.

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