Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Weihrauchöl
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 16.01.2020 Version 1.0 Datum der
Revision: /
Erstellungsdatum 16.01.2020 Version 1.0 Datum der
Revision: /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname: OLIBAN FRAGRANCE TYPE SERRATA CCA0061 NAT
b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendung nicht empfohlen.
Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert
1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes
Sicherheit
Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Ville 75015 PARIS
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer.
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname: ENCENS OLIBAN TYPE SERRATA CCA0061 NAT
b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Inhaltsstoffen
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
gegen
Verwendung : Industriell, nur für den professionellen Einsatz
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Stadt 75015 PARIS
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Klassifizierung:
GesetzgebungCLP
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.
und Eindringen in die Atemwege.
Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 H400: Sehr
giftig für Wasserorganismen.
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Einstufung:
GesetzgebungCLP
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 H400: Sehr
giftig für Wasserorganismen.Seite 2 von 13
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Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 H410: Sehr
giftig für Wasserorganismen, verursacht Auswirkungen
auf lange Sicht schädlich.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.
Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
GHS-Klassifizierung:
GesetzgebungCLP
Warnhinweis : GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4
Akut gewässergefährdend 1 Akut gewässergefährdend 1
Aquatische Gefahren - Chronisch 1 Aquatische Gefahren - Chronisch 1
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1
H-Deklarationen:
H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, mit langfristiger Wirkung.
auf lange Sicht schädlich
Warnhinweis:
P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P270 – Beim Umgang mit diesem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.
arbeiten.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen
Aquatic Chronic 1 Wassergefährdung - chronisch 1 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen
Organismen, verursacht langfristig schädliche Nebenwirkungen.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
GHS-Einstufung:
GesetzgebungCLP
Signalwort : GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4
Akut 1 Wassergefährdung - akut 1
Aquatic Chronic 1 Chronische Wassergefahren 1
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut. 2 Hautreizung. 1 Sensibilisierung der Haut 1
H-Sätze:
H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
P-Anweisungen :
P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P270 – Bei Gebrauch dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem
Arbeitsplatz.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
SchutzSeite 3 von 13
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Augen-/Gesichtsschutzausrüstung
2.3 Weitere Gefahren:
Enthält: 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-
Pinen, Myrcen
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält : 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-
Pinen, Myrcen
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1. Substanzen
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
KEINE BETROFFENHEIT
KEINE BETROFFENHEIT
3.2. 3.2 Gemische
Stoff CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /
Prozentsatz %
2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten
(REACH-Nr.: 01-2119519223-49-
0000)
80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), Aquatische Akut 1,
Aquatic Chronic 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit.
1B - H226, H302, H304, H315, H317, H400, H410
[ 40-50 ]
d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,
H315, H317, H400, H410
[ 10-15 ]
Beta-Pinen (Kein REACH :01-
2119519230-54-0000)
127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,
H315, H317, H400, H410
[ 1-5 ]
Sabinen 3387-41-5 222-212-4 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2,
Hautempfindlichkeit. 1A - H226, H304, H315, H317, H411
[ 1-5 ]
Camphen 79-92-5 201-234-8 Augenreiz. 2, Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1, FS2 -
H228, H319, H400, H410
[ 0-1 ]
Gamma-Terpinen (kein REACH
:01-2120780478-40-0000)
99-85-4 202-794-6 Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3, Repr. 2 - H226, H361,
H411
[ 0-1 ]Seite 4 von 13
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Myrcen 123-35-3 204-622-5 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, akut aquatisch 1, aquatisch
Chronisch 2, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315,
H319, H400, H411
[ 0-1 ]
Beta-Caryophyllen 87-44-5 201-746-1 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 4, Hautempfindlichkeit. 1B - H304,
H317, H413
[ 0-1 ]
p-Cymol (Kein REACH :01-
2119556657-21-0000)
99-87-6 202-796-7 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3,
Repräsentant. 2, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315, H319, H361,
H411
[ 0-1 ]
Weitere Informationen: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
siehe Abschnitt 16
Sonstige Angaben : Der vollständige Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Bei Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit bringen Sie die Person in Seitenlage an die frische Luft.
Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen .
Bei Augenkontakt:
Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).
Kontakt). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.
hartnäckig
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des
Produkt
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung
notwendige Angaben
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall immer einen Arzt aufsuchen .
Bei Einatmen:
Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie an die frische Luft in den Lateral Safety
Position. Gehen Sie zum Arzt.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.
Bei Augenkontakt:
Mit Wasser gründlich auswaschen (Kontaktlinsen herausnehmen nicht vergessen). Es
Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
nötig
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar .
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG.
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar. Seite 5 von 13
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5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl verwenden.
(oder im Nebel) und entsprechenden Löschmitteln (CO2, Löschpulver, ...)
Ungeeignete Löschmittel: Einen Wasserstrahl nicht direkt auf
Das Produkt ist entzündet.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.
Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von
Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Atmen Sie sie nicht ein.
Rauch
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden
und entsprechende Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)
Ungeeignete Löschmittel: Den Wasserstrahl nicht direkt auf die
entzündetes Produkt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Entflammbarkeit: Das Produkt ist nicht entflammbar.
Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.
Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gefährlich sein für
Gesundheit. Dämpfe nicht einatmen.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren
Notfall.
Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer:
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du
Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen
Schutzausrüstung
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe
siehe Abschnitt 8).
6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz
Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die
Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder in Gewässer gelangt.
gemeinfrei.
6.3 Methoden und Ausrüstung zur Eindämmung und Reinigung
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Verhindern Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Notfallpersonal:
Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,
Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung
Für Rettungskräfte:
Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt
8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Verhindern Sie die Kontamination von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse und Gräben
und Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer eindringt.Seite 6 von 13
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Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit
Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und
gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.
6.4 Referenzen und andere Abschnitte
Informationen zur Kontrolle von
Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach
Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an
ein autorisierter Sammler
6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen
Schutz und Entsorgung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der
Arbeitsschutz.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.
7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich
Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten
Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.
vor extremen Temperaturen geschützt.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie
das Original).
7.3 Spezifische Endverwendung
KEINE SORGE.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach Gebrauch Hände waschen.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Stellen Sie Sicherheitsduschen und Augenspülungen bereit.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor
extreme Temperaturen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Seite 7 von 13
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8.1 Regelparameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung
Person
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz: Handschuhe tragen.
Augenschutz: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Atemschutz: Maske tragen.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En
Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder
Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung
individuell (EPI):
8.1 Regelparameter
Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz: Handschuhe tragen.
Augenschutz: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Atemschutz: Maske tragen.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts alle
verschmutzte Teile müssen gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.
Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssiger Aspekt
Farbe Farblos bis blassgelb
Balsamischer, holzig-grüner Duft,
Zitrone
Riechschwelle
pH
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedeintervall
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen flüssig
Farbe Farblos bis blassgelb
Geruch balsamisch, holzig, grün,
Zitronen
Geruchsschwelle
pH
Schmelzpunkt
Siedepunkt und SiedebereichSeite 8 von 13
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Kochen
Flammpunkt 90°C
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere/untere Grenzen
Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,870 ; 1.100]
Brechungsindex bei 20°C [1,455; 1.495]
Rotationskraft in °: [-12; 20]
Löslichkeit(en) in Wasser
Löslichkeit(en) in anderen Lösungsmitteln
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften.
9.2 Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
Flammpunkt 90°C
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder
Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20 / 20) [0,870 ; 1.100]
Brechungsindex bei 20 ° C [1,455 ; 1.495]
Drehkraft in ° [-12 ; 20]
Löslichkeit in Wasser
Löslichkeit(en) in anderen Lösungsmitteln
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
9.2 Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität.
10.2 Chemische Stabilität.
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
gemäß den Bestimmungen
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
gemäß den Bestimmungen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß
Spezifikationen.
10.2 Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß
Spezifikationen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).Seite 9 von 13
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10.5 Unverträgliche Materialien
KEINE BETROFFENHEIT
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.5 Unverträgliche Materialien
KEINE BETROFFENHEIT
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): 1.235,03 (bestimmt)
· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt
· Dermal (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität :
Oral (mg/kg): 1.235,03 (bestimmt)
· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt
· Dermal (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.
Grundwasser, Gewässer oder Kanalisationen.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Das Produkt weder unverdünnt noch in größeren Mengen ins Wasser gelangen lassen.
Tisch, Wasser oder Rohre.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
NICHT BETROFFENSeite 10 von 13
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ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in
Abwasserkanäle oder Wasserwege.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer
Zertifizierter Eliminator.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
oder Streams.
Kontaminierte Verpackung : Das Etikett auf dem Behälter aufbewahren. Probieren Sie es aus
zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
ADR:
IMDG:
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
ADR: 3082 (Tunnelcode: (D/E))
IMDG: 3082
IATA-Nummer: 3082
Zolltarif: 33029090
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
NSA (2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten)
IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A. (2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten)
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
ADR:
IMDG:
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
ADR: 3082 (Tunnelcode: (D/E))
IMDG: 3082
IATA-Nummer: 3082
Zolltarif: 33029090
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten)
IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten)Seite 11 von 13
EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com
IATA: UMWELTGEFÄHRDENDES MATERIAL, FLÜSSIG,
NSA (2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: 9
IMDG: 9
IATA: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: III
IMDG: III
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Meeresschadstofftyp Material
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens
73/78 und der IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
IATA: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: 9
IMDG: 9
IATA: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: III
IMDG: III
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Meeresschadstoff
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC
Code
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze
in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält: 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-
Pinen, Myrcen: Kann Allergien auslösen
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen/Gesetze speziell für die
Stoff oder Gemisch
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält: 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-
Pinen, Myrcen: Kann Allergien auslösen
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Wortlaut der im Dokument genannten H- und P-Sätze:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H228 Entzündbarer Feststoff.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Text der H- und P-Sätze in diesem Dokument:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H228 Entzündbarer Feststoff.Seite 12 von 13
EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann Hautallergien verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
connu>
andere Expositionsarten führen nicht zur gleichen Gefahr.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
auf lange Sicht.
H411 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
H413 Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein.
Abkürzungen: .
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von
Gefahrgut auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.
WGK: Wassergefährdungsklasse.
PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.
bekannt>
Die Expositionswege verursachen die Gefahr.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H411 Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H413 Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein.
Abkürzung:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von
Gefahrgut auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.
WGK: Wassergefährdungsklasse.
PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ
Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Nr. 1272/2008
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine
stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine
kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
notwendig, um die Anforderungen lokaler Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,
stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und
einem vertragsrechtlichen Gutachten weichen.
Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um
die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften erfüllen.Seite 13 von 13
EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com