EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - Ätherisches Weihrauchöl

Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Weihrauchöl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 16.01.2020 Version 1.0 Datum der

Revision: /

Erstellungsdatum 16.01.2020 Version 1.0 Datum der

Revision: /

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

a) Handelsname: OLIBAN FRAGRANCE TYPE SERRATA CCA0061 NAT

b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und

Verwendung nicht empfohlen.

Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes

Sicherheit

Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER

Adresse 4 RUE PLUMET

Ville 75015 PARIS

Land Frankreich

Telefon 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer.

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

a) Handelsname: ENCENS OLIBAN TYPE SERRATA CCA0061 NAT

b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Inhaltsstoffen

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

gegen

Verwendung : Industriell, nur für den professionellen Einsatz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER

Adresse 4 RUE PLUMET

Stadt 75015 PARIS

Land Frankreich

Telefon 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Klassifizierung:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.

und Eindringen in die Atemwege.

Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 H400: Sehr

giftig für Wasserorganismen.

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 H400: Sehr

giftig für Wasserorganismen.Seite 2 von 13

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Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 H410: Sehr

giftig für Wasserorganismen, verursacht Auswirkungen

auf lange Sicht schädlich.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.

Haut.

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Klassifizierung:

GesetzgebungCLP

Warnhinweis : GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4

Akut gewässergefährdend 1 Akut gewässergefährdend 1

Aquatische Gefahren - Chronisch 1 Aquatische Gefahren - Chronisch 1

Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H-Deklarationen:

H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, mit langfristiger Wirkung.

auf lange Sicht schädlich

Warnhinweis:

P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P270 – Beim Umgang mit diesem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.

arbeiten.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen

Aquatic Chronic 1 Wassergefährdung - chronisch 1 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen

Organismen, verursacht langfristig schädliche Nebenwirkungen.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Signalwort : GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Akute Tox. 4 (O) Akute orale Toxizität 4

Akut 1 Wassergefährdung - akut 1

Aquatic Chronic 1 Chronische Wassergefahren 1

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut. 2 Hautreizung. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H-Sätze:

H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

P-Anweisungen :

P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P270 – Bei Gebrauch dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem

Arbeitsplatz.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen

SchutzSeite 3 von 13

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Augen-/Gesichtsschutzausrüstung

2.3 Weitere Gefahren:

Enthält: 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-

Pinen, Myrcen

2.3 Sonstige Gefahren

Enthält : 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-

Pinen, Myrcen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

3.1. Substanzen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

3.1 Stoffe

KEINE BETROFFENHEIT

KEINE BETROFFENHEIT

3.2. 3.2 Gemische

Stoff CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /

Prozentsatz %

2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten

(REACH-Nr.: 01-2119519223-49-

0000)

80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), Aquatische Akut 1,

Aquatic Chronic 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit.

1B - H226, H302, H304, H315, H317, H400, H410

[ 40-50 ]

d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,

H315, H317, H400, H410

[ 10-15 ]

Beta-Pinen (Kein REACH :01-

2119519230-54-0000)

127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,

H315, H317, H400, H410

[ 1-5 ]

Sabinen 3387-41-5 222-212-4 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2,

Hautempfindlichkeit. 1A - H226, H304, H315, H317, H411

[ 1-5 ]

Camphen 79-92-5 201-234-8 Augenreiz. 2, Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1, FS2 -

H228, H319, H400, H410

[ 0-1 ]

Gamma-Terpinen (kein REACH

:01-2120780478-40-0000)

99-85-4 202-794-6 Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3, Repr. 2 - H226, H361,

H411

[ 0-1 ]Seite 4 von 13

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Myrcen 123-35-3 204-622-5 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, akut aquatisch 1, aquatisch

Chronisch 2, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315,

H319, H400, H411

[ 0-1 ]

Beta-Caryophyllen 87-44-5 201-746-1 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 4, Hautempfindlichkeit. 1B - H304,

H317, H413

[ 0-1 ]

p-Cymol (Kein REACH :01-

2119556657-21-0000)

99-87-6 202-796-7 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3,

Repräsentant. 2, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315, H319, H361,

H411

[ 0-1 ]

Weitere Informationen: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter

siehe Abschnitt 16

Sonstige Angaben : Der vollständige Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.

ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Bei Einatmen:

Bei Bewusstlosigkeit bringen Sie die Person in Seitenlage an die frische Luft.

Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt.

Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen .

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).

Kontakt). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.

hartnäckig

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des

Produkt

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung

notwendige Angaben

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall immer einen Arzt aufsuchen .

Bei Einatmen:

Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie an die frische Luft in den Lateral Safety

Position. Gehen Sie zum Arzt.

Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich auswaschen (Kontaktlinsen herausnehmen nicht vergessen). Es

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

nötig

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar .

ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG.

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar. Seite 5 von 13

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5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl verwenden.

(oder im Nebel) und entsprechenden Löschmitteln (CO2, Löschpulver, ...)

Ungeeignete Löschmittel: Einen Wasserstrahl nicht direkt auf

Das Produkt ist entzündet.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.

Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von

Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Atmen Sie sie nicht ein.

Rauch

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden

und entsprechende Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)

Ungeeignete Löschmittel: Den Wasserstrahl nicht direkt auf die

entzündetes Produkt.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Entflammbarkeit: Das Produkt ist nicht entflammbar.

Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.

Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gefährlich sein für

Gesundheit. Dämpfe nicht einatmen.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren

Notfall.

Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer:

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du

Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen

Schutzausrüstung

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe

siehe Abschnitt 8).

6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die

Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse.

Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder in Gewässer gelangt.

gemeinfrei.

6.3 Methoden und Ausrüstung zur Eindämmung und Reinigung

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Verhindern Sie einen Manager.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Notfallpersonal:

Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,

Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung

Für Rettungskräfte:

Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt

8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Kontamination von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse und Gräben

und Flüsse.

Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer eindringt.Seite 6 von 13

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Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit

Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und

gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.

6.4 Referenzen und andere Abschnitte

Informationen zur Kontrolle von

Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach

Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an

ein autorisierter Sammler

6.4 Verweise auf andere Abschnitte

Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen

Schutz und Entsorgung.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der

Arbeitsschutz.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.

7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich

Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten

Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.

vor extremen Temperaturen geschützt.

Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie

das Original).

7.3 Spezifische Endverwendung

KEINE SORGE.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Nach Gebrauch Hände waschen.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Stellen Sie Sicherheitsduschen und Augenspülungen bereit.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor

extreme Temperaturen.

Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.

7.3 Spezifische Endanwendungen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Seite 7 von 13

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8.1 Regelparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.) Keine Komponente

- VLE (15 Min.) Keine Komponente

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung

Person

Persönliche Schutzausrüstung:

Handschutz: Handschuhe tragen.

Augenschutz: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.

Atemschutz: Maske tragen.

Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En

Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder

Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung

individuell (EPI):

8.1 Regelparameter

Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.) Keine Komponente

- VLE (15 Min.) Keine Komponente

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung:

Handschutz: Handschuhe tragen.

Augenschutz: Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.

Atemschutz: Maske tragen.

Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts alle

verschmutzte Teile müssen gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.

Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften

Flüssiger Aspekt

Farbe Farblos bis blassgelb

Balsamischer, holzig-grüner Duft,

Zitrone

Riechschwelle

pH

Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

Siedebeginn und Siedeintervall

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen flüssig

Farbe Farblos bis blassgelb

Geruch balsamisch, holzig, grün,

Zitronen

Geruchsschwelle

pH

Schmelzpunkt

Siedepunkt und SiedebereichSeite 8 von 13

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Kochen

Flammpunkt 90°C

Verdunstungsrate

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Obere/untere Grenzen

Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze

Dampfdruck

Dampfdichte

Relative Dichte (d20/20) [0,870 ; 1.100]

Brechungsindex bei 20°C [1,455; 1.495]

Rotationskraft in °: [-12; 20]

Löslichkeit(en) in Wasser

Löslichkeit(en) in anderen Lösungsmitteln

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

Viskosität

Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften.

9.2 Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

Flammpunkt 90°C

Verdunstungsrate

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder

Explosionsgrenze

Dampfdruck

Dampfdichte

Relative Dichte (d20 / 20) [0,870 ; 1.100]

Brechungsindex bei 20 ° C [1,455 ; 1.495]

Drehkraft in ° [-12 ; 20]

Löslichkeit in Wasser

Löslichkeit(en) in anderen Lösungsmitteln

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

Viskosität

Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften

9.2 Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität.

10.2 Chemische Stabilität.

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

gemäß den Bestimmungen

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

gemäß den Bestimmungen

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß

Spezifikationen.

10.2 Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß

Spezifikationen.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).Seite 9 von 13

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10.5 Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

10.5 Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar.

Akute Toxizität:

Oral (mg/kg): 1.235,03 (bestimmt)

· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

· Dermal (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen.

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar.

Akute Toxizität :

Oral (mg/kg): 1.235,03 (bestimmt)

· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

· Dermal (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.

Grundwasser, Gewässer oder Kanalisationen.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3 Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4 Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.6 Andere schädliche Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

Das Produkt weder unverdünnt noch in größeren Mengen ins Wasser gelangen lassen.

Tisch, Wasser oder Rohre.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3 Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4 Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

KEINE BETROFFENHEIT

12.6 Andere schädliche Wirkungen

NICHT BETROFFENSeite 10 von 13

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ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in

Abwasserkanäle oder Wasserwege.

Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer

Zertifizierter Eliminator.

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

oder Streams.

Kontaminierte Verpackung : Das Etikett auf dem Behälter aufbewahren. Probieren Sie es aus

zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

IMDG:

IATA-Nummer:

14.1 UN-Nummer

ADR: 3082 (Tunnelcode: (D/E))

IMDG: 3082

IATA-Nummer: 3082

Zolltarif: 33029090

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,

NSA (2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten)

IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,

FLÜSSIG, N.A. (2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten)

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

IMDG:

IATA-Nummer:

14.1 UN-Nummer

ADR: 3082 (Tunnelcode: (D/E))

IMDG: 3082

IATA-Nummer: 3082

Zolltarif: 33029090

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten)

IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten)Seite 11 von 13

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

IATA: UMWELTGEFÄHRDENDES MATERIAL, FLÜSSIG,

NSA (2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten)

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR: 9

IMDG: 9

IATA: 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADR: III

IMDG: III

IATA-Nummer: III

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Meeresschadstofftyp Material

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens

73/78 und der IBC-Code

KEINE BETROFFENHEIT

IATA: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten)

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR: 9

IMDG: 9

IATA: 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADR: III

IMDG: III

IATA-Nummer: III

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Meeresschadstoff

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC

Code

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze

in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Enthält: 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-

Pinen, Myrcen: Kann Allergien auslösen

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen/Gesetze speziell für die

Stoff oder Gemisch

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Enthält: 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, d-Limonen, Sabinen, Beta-

Pinen, Myrcen: Kann Allergien auslösen

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Vollständiger Wortlaut der im Dokument genannten H- und P-Sätze:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Vollständiger Text der H- und P-Sätze in diesem Dokument:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.Seite 12 von 13

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann Hautallergien verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

connu>

andere Expositionsarten führen nicht zur gleichen Gefahr.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

auf lange Sicht.

H411 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

H413 Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein.

Abkürzungen: .

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von

Gefahrgut auf der Straße.

IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.

IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.

WGK: Wassergefährdungsklasse.

PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.

vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

bekannt>

Die Expositionswege verursachen die Gefahr.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

H411 Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

H413 Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein.

Abkürzung:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von

Gefahrgut auf der Straße.

IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.

IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.

WGK: Wassergefährdungsklasse.

PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.

vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ

Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Nr. 1272/2008

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine

stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine

kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

notwendig, um die Anforderungen lokaler Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,

stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und

einem vertragsrechtlichen Gutachten weichen.

Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um

die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften erfüllen.Seite 13 von 13

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

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