EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - Ätherisches Weiße-Fliegen-Öl

Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Weiße-Fliegen-Öl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 10/07/2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 07/10/2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

PLECTRANTHUS AMBOINUCUS CCA0195 NAT

UFI:

Registrierungsnummer REACH: Mindestens ein Bestandteil ist nicht gelistet.

CAS-Nummer:

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und

Verwendung nicht empfohlen.

Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes

Sicherheit

Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL

Adresse: 4 RUE PLUMET

Stadt: 75015 PARIS

Land: Frankreich

Telefon: 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer.

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

PLECTRANTHUS AMBOINUCUS CCA0195 NAT

UFI:

NummerReg. REACH: Mindestens ein Bestandteil ist nicht gelistet.

CAS-Nummer:

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

gegen

Verwendung: Industriell. Nur für den professionellen Gebrauch

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL

Adresse : 4 RUE PLUMET

Stadt: 75015 PARIS

Land: Frankreich

Telefon: 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung GHS :

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.

und Eindringen in die Atemwege.

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.Seite 2 von 11

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Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung. 1 H318: Verursacht Hautreizungen.

schwere Augenverletzungen.

AquaticChronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 2 H411:

Giftig für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen

Begriff.

Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten. 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Repräsentant. 2 Reproduktionstoxizität 2 H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen

oder auf den Fötus<geben Sie die Wirkung an, falls bekannt><geben Sie den Expositionsweg an, falls bekannt

formal nachgewiesen, dass kein anderer Expositionsweg zu

gleiche Gefahr>.

Hautkorr. 1B Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B H314: Verursacht Hautreizungen.

Hautverbrennungen und schwere Augenschäden.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.

Haut.

2.2 Kennzeichnungselemente

Einstufung GHS :

GesetzgebungCLP

Warnhinweis: GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1

AquaticChronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - Chronik 2

Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3

Repräsentant. 2 Reproduktionstoxizität 2

Hautkorr. 1B Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 1B

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H318 – Verursacht schwere Augenschäden.

H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder den Fötus schädigen <falls vorhanden, Wirkung angeben

bekannt><geben Sie den Expositionsweg an, wenn formal nachgewiesen ist, dass keiner

andere Expositionsarten führen nicht zur gleichen Gefahr.

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Schaden.

Aquatic Chronic 2 Gewässergefährdend - chronisch 2 H411:

Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Flamme. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten. 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Repräsentant. 2 Reproduktionstoxizität 2 H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen

ungeborenes Kind <Wirkung angeben, sofern bekannt><Expositionsweg angeben, sofern bekannt

schlüssig bewiesen, dass keine anderen Expositionswege zu den gleichen

Gefahr.

Hautkorr. 1B Ätz-/Reizwirkung auf die Haut. 1B H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Schaden.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Signalwort: WARNUNG

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1

Aquatic Chronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 2

Flamme. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3

Repräsentant. 2 Reproduktionstoxizität 2

Hautkorr. 1B Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 1B

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H314 – Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 – Verursacht schwere Augenschäden.

H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Wirkung angeben, wenn

bekannt><Angabe des Expositionsweges, wenn eindeutige Hinweise vorliegen, dass keiner

Ein anderer Expositionsweg führt zur gleichen Gefährdung.

H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungSeite 3 von 11

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H411 – Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig

P201 – Vor Gebrauch Anweisungen einholen.

P202 – Nicht verwenden, bevor alle Sicherheitshinweise gelesen und verstanden wurden.

Sicherheit

P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken,

offenen Flammen und anderen Zündquellen. Rauchen Sie nicht.

P233 – Behälter dicht verschlossen halten.

P241 - Elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte verwenden

/…/explosionsgeschützt.

P242 – Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen.

2.3 Weitere Gefahren

Enthält: p-Cymen, Thymol, Carvacrol, Alpha-Terpineol, Linalool, d-

Limonen, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, p-Mentha-1,4-dien, Eukalyptol

P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P202 - Nicht verwenden, bis alle Sicherheitshinweise gelesen und

verstanden

P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen

Zündquellen vermeiden. KEIN SMOKING.

P233 – Behälter dicht verschlossen halten.

P241 – Elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen/…/explosionsgeschützte Geräte verwenden.

P242 – Keine funkenerzeugenden Werkzeuge verwenden.

2.3 Weitere Gefahren

Enthält: p-Cymen, Thymol, Carvacrol, Alpha-Terpineol, Linalool, d-

Limonen, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, p-Mentha-1,4-dien, Eukalyptol

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung:

Liste der zu meldenden Komponenten:

3.1. Substanzen

KEINE BETROFFENHEIT

3.2 Mischungen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung:

Liste der zu meldenden Komponenten:

3.1 Stoffe

KEINE SORGE

3.2 Gemische

MATERIALIEN CAS EINCS SYMBOL GEFAHR Prozentualer Anteil % Seite 4 von 11

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p-Cymol (Kein REACH :

01-2119556657-21-0000) 99-87-6 202-796-7 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Wasser

Chronisch 2, Flam. Liq. 3, Repr. 2, Haut

Reizend. 2 - H226, H304, H315, H319,

H361, H411

> 50 %

Thymol (Kein REACH :

01-2119511177-46-0000) 89-83-8 201-944-8 Akut Tox. 4 (oral), Augenschäden. 1,

Aquatic Chronic 2, Hautkorrosion. 1B -

H302, H314, H318, H411

[ 20-25 ]

Carvacrol (Kein REACH: Ausgenommen) 499-75-2 207-889-6 Akut tox. 4 (oral), Augenschäden. 1,

Aquatic Chronic 2, Hautkorrosion. 1B -

H302, H314, H318, H411

[ 10-15 ]

Alpha-Terpineol (Kein REACH:

01-2119553062-49) 8000-41-7 232-268-1 Akut Tox. 4 (Dermal, Akut Tox. 3)

(Einatmen, Augenreiz. 2, Hautreiz. 2, Haut

Sinn. 1A - H312, H315, H317, H319,

H331

[ 1-5 ]

Camphen 79-92-5 201-234-8 Aquatic Akut 1, Aquatic Chronisch

1, Flam. Salz. 2 - H228, H400,

H410

[ 1-5 ]

Linalool (Kein REACH:

01-2119474016-42-0000) 78-70-6 201-134-4 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit.

1B - H315, H317, H319

[ 1-5 ]

1-Octen-3-ol 3391-86-4 222-226-0 Akut Tox. 4 (Inhalation, Akut Tox. 3)

(Oral), Augenreizung. 2, Chronische Wasserkrankheit

3, Hautreizung. 2 - H301, H315, H319,

H332, H412

[ 0-1 ]

2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten

(Keine REACH-

: 01-2119519223-49-0000)

80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (mündlich),

Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch

1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Haut

Sinn. 1A - H226, H302, H304, H315,

H317, H400, H410

[ 0-1 ]

Eukalyptol (Kein REACH :

01-2119967772-24-0000) 470-82-6 207-431-5 Flam. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B -

H226, H317

[ 0-1 ]

d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Aquatische Akut 1,

Aquatic Chronic 3, Flam. Liq. 3,

Hautreizungen. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226,

H304, H315, H317, H400, H412

[ 0-1 ]

p-Mentha-1,4-dien 99-85-4 202-794-6 Asp. Giftig. 1, Flam. Liq. 3, Repr. 2 -

H226, H304, H361

[ 0-1 ]Seite 5 von 11

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ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Bei Einatmen:

Bei Bewusstlosigkeit bringen Sie die Person in Seitenlage an die frische Luft.

Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt. Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).

Kontakt). Berater

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des

Produkt.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung

notwendige Angaben

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall ist immer ärztlicher Rat einzuholen.

Bei Einatmen:

Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage an die frische Luft bringen. Gehen Sie zum Arzt. Bei

Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich auswaschen (Kontaktlinsen herausnehmen). Zur Beratung

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3. Hinweise auf die erforderliche sofortige ärztliche Hilfe und Spezialbehandlung

nötig

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und

geeignete Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)

Ungeeignete Löschmittel:

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.

Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Produktpräsentation

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel :

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2,

Löschpulver usw.)

Ungeeignete Löschmittel :

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.

Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen. DoSeite 6 von 11

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Zersetzung kann Gesundheitsrisiken bergen. Nicht atmen.

der Rauch.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

Atmen Sie den Rauch nicht ein.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren

Notfall :

Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer:

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du

Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen

Schutzausrüstung

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe

siehe Abschnitt 8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die

Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die

Abwasserkanäle oder öffentliche Gewässer.

6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit

Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und

gekennzeichnet zur Rückgabe an einen zugelassenen Recycler

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur Kontrolle von

Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren :

Benachrichtigen Sie einen Manager.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Retter:

Einatmen der Dämpfe vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,

Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung

Ausrüstung

Für Retter:

Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt

8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser sowie das Einfließen in die Kanalisation,

Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn Material in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.

6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach

Rücknahme der Abfälle in speziellen und gekennzeichneten Kunststofffässern, um sie dann

an einen zugelassenen Sammler liefern

6.4. Verweise auf andere Themen

Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen

Schutz und Entsorgung.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.Seite 7 von 11

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Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der

Arbeitsschutz. Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.

vor extremen Temperaturen geschützt. Bewahren Sie geschlossene Behälter außerhalb

ihre Verwendung.

Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie

das Original).

7.3. Spezifische Endverwendung(en)

KEINE BETROFFENHEIT

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung duplizieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülbrunnen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Hinweise auf dem Etikett und Arbeitsschutzbestimmungen beachten. Wiederverschließen

Verpackung nach Gebrauch.

Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor

extreme Temperaturen. Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) aufbewahren.

7.3. Spezifische Endverwendung(en)

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. Kontrollparameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (Frankreich INRS - ED984 07/2012) -

VME (8 Std.)

Bornan-2-on (Kampfer) 2 ppm

VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung

Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung

Person

Persönliche Schutzausrüstung:

- Handschutz: Handschuhe tragen.

- Augenschutz: Schutzbrille tragen.

- Atemschutz: Maske tragen

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. Kontrollparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.)

Bornan-2-on (Kampfer) 2 ppm

VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung:

- Handschutz: Handschuhe tragen.

- Augenschutz: Schutzbrille tragen.

- Atemschutz: Maske tragen

. Körperschutz:Seite 8 von 11

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. Körperschutz:

Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Im Falle eines Kontakts

Alle verschmutzten Teile müssen gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder

Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung

individuell (EPI):

Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Bei Kontakt müssen alle verschmutzten Teile

gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.

Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften

Farbe: Farblos bis blassgelb

Relative Dichte (d20/20): [0,880 ; 0,920]

Brechungsindex bei 20°C: [1,492; 1.510]

Rotationskraft in °: [-5; 3]

Eclair-Punkt ( °C ) :58

Geruch: Aromatisch

Aussehen: flüssig

9.2. Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Farbe: farblos bis blassgelb

Relative Dichte (d20/20): [0,880 ; 0,920]

Brechungsindex bei 20°C: [1,492 ; 1.510]

Drehkraft in °: [-5; 3]

Flammpunkt (°C): 58

Geruch: aromatisch

Aussehen: flüssig

9.2. Weitere Informationen

NICHT ANWENDBAR

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.2. Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß

Dispositionen.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.

10.2. Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.Seite 9 von 11

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Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken, ...).

10.5. Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zersetzungsprodukte

gefährlich :

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken usw.).

10.5. Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität:

Oral (mg/kg): 2.087,64 (bestimmt)

Inhalation (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

Dermal (mg/kg): 3.756,86 (bestimmt)

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität :

Oral (mg/kg): 2.087,64 (bestimmt)

Inhalation (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

Dermal (mg/kg): 3.756,86 (bestimmt)

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1. Toxizität

Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.

Grundwasser, Wasser oder Kanalisationen

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3. Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4. Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.6. Endokrine Disruptoren

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1. Toxizitäten

Das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die

Grundwasser, Wasser oder Leitungen.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3. Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4. Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

KEINE BETROFFENHEIT

12.6. Endokrine Disruptoren

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Seite 10 von 11

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

13.1. Abfallbehandlungsmethoden

Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht verschütten.

in Abwasserkanälen oder Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften in

durch einen Sammler oder eine Fachfirma.

Kontaminierte Verpackung : Das Etikett auf dem Behälter aufbewahren. Um zu einer

Zertifizierter Eliminator.

13.1. Abfallbehandlungsmethoden

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder

Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften durch einen

Sammler oder eine Fachfirma.

Verschmutzte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Geben Sie ihm eine zertifizierte

Entsorgungsfachbetrieb.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

IMDG:

IATA-Nummer:

14.1. UN-Nummer

ADR: 2920 (Tunnelcode: (D/E))

IMDG:2920

IATA:2920

Zolltarif: 33029090

14.2. Versandname der Vereinten Nationen

ADR: ÄTZENDER, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

IMDG: ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, FLÜSSIG, N.A.G.

IATA: ÄTZENDER, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

14.3. Transportgefahrenklasse(n)

ADR : 8 (3)

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

IMDG:

IATA-Nummer:

14.1. UN-Nummer

ADR: 2920 (Tunnelcode: (D/E))

IMDG:2920

IATA:2920

Zolltarif: 33029090

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR: ENTZÜNDBARE, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, NAG

IMDG: ENTZÜNDBARE, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, NEIN

IATA: ENTZÜNDLICHE, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.

14.3. Transportgefahrenklasse(n)

ADR: 8 (3)Seite 11 von 11

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

IMDG:8 (3)

IATA: 8 (3)

14.4. Verpackungsgruppe

ADR: II

IMDG:II

IATA-Nummer: II

14.5. Gefahren für die Umwelt

IMDG: Meeresschadstofftyp Material

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens

und in der IBC-Sammlung

KEINE BETROFFENHEIT

IMDG:8 (3)

IATA: 8 (3)

14.4. Verpackungsgruppe

ADR: II

IMDG:II

IATA-Nummer: II

14.5. Umweltgefahren

IMDG: Meeresschadstoff

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

NICHT ANWENDBAR

14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens

und der IBC-Code

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Vorschriften/Gesetze

in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

Enthält: p-Cymen, Thymol, Carvacrol, Alpha-Terpineol, Linalool, d-

Limonen, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten, p-Mentha-1,4-dien,

Eukalyptol: Kann Allergien auslösen.

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetze speziell für die

Stoff oder Gemisch

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

Enthält: p-Cymen, Thymol, Carvacrol, Alpha-Terpineol, Linalool, d-

Limonen, 2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten, p-Mentha-1,4-dien, Eukalyptol:

Kann Allergien auslösen.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 1272/2008

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine

stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine

kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

notwendige Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Gesetze und

Vorschriften.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,

stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und

einem vertragsrechtlichen Gutachten weichen.

Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um

die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften erfüllen.

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