Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Weißer Salbeiöl
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 28.02.2022 Version 1.0 Datum der
Revision: /
Erstellungsdatum 28.02.2022 Version 1.0 Datum der
Revision: /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname: WHITE SAGE CCA9006 NAT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendung nicht empfohlen.
Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert
1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes
Sicherheit
Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Ville 75015 PARIS
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer.
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname SAUGE BLANCHE CCA9006 NAT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
gegen
Verwendung : Industriell, nur für den professionellen Einsatz
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Stadt 75015 PARIS
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung GHS:
CLP-Verordnung
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere
schwere Augenreizung.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann Allergie verursachen.
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Klassifizierung:
CLP-Verordnung)
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere Augenschäden.
Reizung.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Seite 2 von 12
Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
Einstufung GHS :
CLP-Verordnung
Warnhinweis : ACHTUNG
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
Gefahrenhinweis:
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
Warnhinweis:
P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.
arbeiten.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen
Augen-/Gesichtsschutzausrüstung.
P302 P352 - Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P305 P351 P338 - Bei Augenkontakt: mit Wasser ausspülen.
das Wasser mehrere Minuten lang. Entfernen Sie die Kontaktlinsen, wenn das Opfer
in der Tür und lassen sich leicht entfernen. Weiter spülen.
2.3 Weitere Gefahren
Inhaltsstoffe: Linalylacetat, Linalool, Alpha-Terpineol, Beta-Caryophyllen,
Geraniol, Geranylacetat, Myrcen, Nerol, Nerylacetat
2.2 Kennzeichnungselemente
GHS-Klassifizierung:
CLP-Verordnung)
Signalwort : WARNUNG
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
H-Sätze:
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
P-Anweisungen :
P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem
Arbeitsplatz.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/persönliche Schutzausrüstung tragen
Ausrüstung Augen / Gesicht.
Arzt / ...
P302 P352 - Bei Hautkontakt: Mit viel Wasser waschen.
P305 P351 P338 – Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Entfernen Sie Kontaktlinsen, wenn das Opfer welche trägt und diese leicht entfernt werden können.
Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
Inhaltsstoffe : Linalylacetat, Linalool, Alpha-Terpineol, Beta-Caryophyllen,
Geraniol, Geranylacetat, Myrcen, Nerol, Nerylacetat
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN Seite 3 von 12
3.1. Stoffe 3.1 Stoffe
3.2. 3.2 Gemische
Werkstoff CAS / CAS EINECS /
EINECS
Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /
Prozentsatz %
Linalylacetat (REACH-Nr.: 01-
2119454789-19-0000)
115-95-7 204-116-4 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A H315, H317,
H319
> 50 %
Linalool (Kein REACH:
01-2119474016-42-0000)
78-70-6 201-134-4 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -H315, H317,
H319
[ 20-25 ]
Geraniol (Kein REACH :
01-2119552430-49-0000)
106-24-1 203-377-1 Augenschäden. 1, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A - H315, H317,
H318
[ 1-5 ]
Geranylacetat (Kein REACH:
01-2119973480-35-0000)
105-87-3 203-341-5 Aquatic Chronic 3, Hautreiz. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -
H315, H317, H412
[ 1-5 ]
Alpha-Terpineol 98-55-5 202-680-6 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2 - H315, H319 [ 1-5 ]
Beta-Caryophyllen (Kein REACH:
01-2120745237-53-0000)
87-44-5 201-746-1 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 4, Hautempfindlichkeit. 1B -
H304, H317, H413
[ 1-5 ]
Myrcen (Kein REACH:
01-2119514321-56-0000)
123-35-3 204-622-55 Flam. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1A - H226,
H317
[ 0-1 ]
Nerol (REACH-Nr.: 01-2119983244-33-
0000)
106-25-2 203-378-2 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2 - H315, H319 [ 0-1 ]
Nerylacetat (Kein REACH:
01-2120748334-54-0000)
141-12-8 205-459-2 Hautsensibilität 1B - H317 [ 0-1 ]
Transocimen 3779-61-1 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 2,
Hautreizungen. 2 - H304, H315, H400, H411
[ 0-1 ]
cis-Ocimen 3338-55-4 222-081-3 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 2,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315, H400,
H411
[ 0-1 ]
Weitere Informationen: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
siehe Abschnitt 16
Sonstige Angaben : Der vollständige Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise :
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Seite 4 von 12
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Im Falle des Einatmens : Wenn die Person bewusstlos ist, an die frische Luft bringen.
seitliche Sicherheitsposition. Konsultieren Sie einen Arzt
Bei Hautkontakt : Kontaminierte Kleidung ausziehen, waschen
gründlich mit Wasser
Bei Augenkontakt : Mit Wasser gründlich ausspülen (nicht
vergessen, die Kontaktlinsen herauszunehmen), suchen Sie sofort einen Arzt auf
Arzt, wenn Anzeichen von Reizung bestehen bleiben,
Bei Verschlucken : Nicht erbrechen, Arzt aufsuchen und ihm zeigen
das Produktetikett,
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung
notwendige Angaben
KEINE BETROFFENHEIT
Im Zweifelsfall immer einen Arzt rufen.
Nach Einatmen : Bei Bewusstlosigkeit an die frische Luft bringen und in sichere Seitenlage bringen. Sehen und
Arzt
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen, gründlich waschen.
mit Wasser
Bei Augenkontakt : Mit reichlich Wasser ausspülen (Augenlider nicht vergessen).
Kontaktlinsen). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.
bestehen,
Bei Verschlucken : Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm die
Produktetikett,
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
nötig
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl verwenden.
(oder im Nebel) und entsprechenden Löschmitteln (CO2, Löschpulver, ...)
Ungeeignete Löschmittel : Einen Wasserstrahl nicht direkt auf
Das Produkt ist entzündet.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.
Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von
Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Atmen Sie sie nicht ein.
Rauch.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
Entflammbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht entflammbar.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und
geeignete Feuerlöscher (CO2, Pulver ...)
Ungeeignete Löschmethode : Im Brandfall niemals direktes Wasser verwenden
Strom.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Entflammbarkeit : Das Produkt ist nicht entflammbar.
Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.
Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gefährlich sein für
Gesundheit. Dämpfe nicht einatmen.
5.3 Hinweise für FeuerwehrleuteSeite 5 von 12
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren
Notfall.
Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer :
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du
Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen
Schutzausrüstung
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe
siehe Abschnitt 8).
6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz
Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die
Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder in Gewässer gelangt.
gemeinfrei.
6.3 Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung
Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit
Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und
gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.
6.4 Referenzen und andere Abschnitte
Informationen zur Kontrolle von
Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Verhindern Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Notfallpersonal :
Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,
Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung
Für Rettungskräfte :
Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt
8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Verhindern Sie die Kontamination von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse und Gräben
und Flüsse.
Bei Eindringen des Produkts in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer die Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach
Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an
ein autorisierter Sammler
6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen
Schutz und Entsorgung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach Gebrauch Hände waschen.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.Seite 6 von 12
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der
Arbeitsschutz.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich
Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten
Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.
vor extremen Temperaturen geschützt.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie
das Original).
7.3 Spezifische Endverwendung
KEINE BETROFFENHEIT
Stellen Sie Sicherheitsduschen und Augenspülungen bereit.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor
extreme Temperaturen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung
Person
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz: Handschuhe tragen
Augenschutz: Schutzbrille tragen.
Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzmaske tragen.
entsprechende Atemwege.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En
Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile gewaschen werden.
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung :
Handschutz: Handschuhe tragen.
Augenschutz: Schutzbrille tragen.
Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete
Atemschutzgerät.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts alle
kontaminierte Teile sollten gewaschen werden.Seite 7 von 12
Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder
Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. NEIN
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung
individuell (EPI):
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht
Einnahme. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. Nicht essen, nicht trinken und nicht
rauchen während der Verwendung. Symbol Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung
Ausrüstung (PSA):
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssiger Aspekt
Farbe Farblos bis blassgelb
Geruch: ätherisch, bernsteinfarben
Riechschwelle
pH
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedeintervall
Kochen
Flammpunkt 92°C
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere/untere Grenzen
Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,860 ; 0,910]
Brechungsindex bei 20°C [1,430; 1.480]
Rotationsleistung in ° [0; -10]
Löslichkeit(en)
n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient
Selbstentzündungstemperatur
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen Flüssigkeit
Farbe Farblos bis blassgelb
Geruch: ätherisch, bernsteinfarben
Geruchsschwelle
pH
Schmelzpunkt
Siedepunkt und Siedebereich
Flammpunkt 92°C
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder
Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,860 ; 0,910]
Brechungsindex bei 20°C [1,430 ; 1.480]
Winkeldrehung (°) [0 ; -10]
Löslichkeit
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)
SelbstentzündungstemperaturSeite 8 von 12
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften.
9.2 Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
9.2 Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität.
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
gemäß den Bestimmungen
10.2 Chemische Stabilität.
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß
Dispositionen
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
den Bestimmungen entsprechend.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und
direkte Sonneneinstrahlung
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß
Spezifikationen.
10.2 Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß
Spezifikationen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und direkte Sonneneinstrahlung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenSeite 9 von 12
Angaben zu toxikologischen Wirkungen : Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt
Kutan (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
Toxikologische Informationen: Keine Daten verfügbar.
Akut toxikologisch :
Oral (mg/kg) : Nicht klassifiziertes Material
Einatmen (mg/kg) : Nicht bestimmt
Haut (mg/kg) : Nicht klassifiziertes Material
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.
Grundwasser, Wasser oder Kanalisationen
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Das Produkt, auch verdünnt oder in großen Mengen, nicht in die
Grundwasser, Wasser oder die Kanalisation
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in
Abwasserkanäle oder Wasserwege. Entsorgen Sie das Produkt gemäß den geltenden Gesetzen.
durch einen Sammler oder eine Fachfirma.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer
zertifizierter Eliminator
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder
Wasserstraßen. Entsorgen Sie den Abfall gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder einen
Fachbetrieb.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Probieren Sie es aus
zertifizierte Entsorgung.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
IATA-Nummer:
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
IATA: Seite 10 von 12
14.1 UN-Nummer
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Nummer: 3334
Zolltarif: 33029090
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: FLÜSSIGKEITEN FÜR DEN LUFTTRANSPORT REGULIERT NSA
(Linalylacetat)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Nicht reguliert
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens
73/78 und der IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
14.1 UN-Nummer
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Nummer: 3334
Zolltarif: 33029090
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: : FLÜSSIGE MATERIALIEN, DIE FÜR DEN LUFTTRANSPORT REGULIERT SIND NSA (Linalyl
Acetat)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Flughafen: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Nicht reguliert
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC
Code
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN Seite 11 von 12
15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze
in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WKG 2
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Inhaltsstoffe: Linalylacetat, Linalool, Alpha-Terpineol, Beta-Caryophyllen,
Geraniol, Geranylacetat, Myrcen, Nerol, Nerylacetat: Kann verursachen
von Allergien.
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen/Gesetze speziell für die
Stoff oder Gemisch
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Inhaltsstoffe: Linalylacetat, Linalool, Alpha-Terpineol, Beta-Caryophyllen,
Geraniol, Geranylacetat, Myrcen, Nerol, Nerylacetat: kann verursachen
Allergien
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Wortlaut der im Dokument genannten H- und P-Sätze:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann Hautallergien verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
H413 Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über den internationalen Gütertransport
gefährlich auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter. IATA: Verband
internationaler Luftverkehr.
WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse).
PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch.
VPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Text der H- und P-Sätze in diesem Dokument:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H413 Kann für Wasserorganismen langfristig schädlich sein.
Abkürzungen :
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von
Gefahrgut auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.
WGK: Wassergefährdungsklasse.
PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ
Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Nr. 1272/2008
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine
stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine
kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,
stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und
einem vertraglichen Rechtsgutachten Platz machen.Seite 12 von 12
Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
notwendig, um die Anforderungen lokaler Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.
Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um
die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften erfüllen.