EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - ätherisches Zimtrindenöl

Sicherheitsdatenblatt - ätherisches Zimtrindenöl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 12/08/2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 08/12/2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

a) Handelsname: CANNELLE ECORCES CCA0032 NAT

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und

Verwendung nicht empfohlen.

Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes

Sicherheit

Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER

Adresse 4 RUE PLUMET

Ville 75015 PARIS

Land Frankreich

Telefon 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer.

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

a) Handelsname CANNELLE ECORCES CCA0032 NAT

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

gegen

Verwendung : Industriell, nur für den professionellen Einsatz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER

Adresse 4 RUE PLUMET

Stadt 75015 PARIS

Land Frankreich

Telefon 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung GHS:

CLP-Verordnung

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.

und Eindringen in die Atemwege.

Akute Tox. 4 (D) Akute Hauttoxizität 4 H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

Karz. 1B Karzinogenität 1B H350: Kann Krebs erzeugen <geben Sie die

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Klassifizierung:

CLP-Verordnung)

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

AkutTox. 4 (D) Akute dermale Toxizität 4 H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

Verkohlen. 1B Karzinogenität 1B H350: Kann Krebs erzeugen <Verwendungsweg angeben Seite 2 von 12

Expositionspfad, wenn formal nachgewiesen

dass kein anderer Expositionsweg zur gleichen Gefahr führt.

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere

schwere Augenreizung.

Aquatic Chronic 3 Wassergefährdung - Chronisch 3 H412: Gesundheitsschädlich

für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.

Haut.

2.2 Kennzeichnungselemente

Einstufung GHS:

CLP-Verordnung

Warnhinweis : GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Akute Tox. 4 (D) Akute Hauttoxizität 4

Karz. 1B Karzinogenität 1B

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2

Aquatic Chronic 3 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 3

Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

Gefahrenhinweis:

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

H350 - Kann Krebs erzeugen <gegebenenfalls Expositionsweg angeben>

formal nachgewiesen, dass kein anderer Expositionsweg zur gleichen

Gefahr>.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

Exposition, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass kein anderer Expositionsweg zur

gleiche Gefahr>.

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere Augenschäden.

Reizung.

Aquatic Chronic 3 Gewässergefährdend - chronisch 3 H412:

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Klassifizierung:

CLP-Verordnung)

Signalwort : WARNUNG

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

AkutTox. 4 (D) Akute dermale Toxizität 4

Verkohlen. 1B Karzinogenität 1B

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2

Aquatic Chronic 3 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 3

Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H-Sätze:

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

H350 - Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, wenn eindeutig

nachgewiesen wurde, dass keine anderen Expositionswege zur gleichen Gefährdung führen.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig Auswirkungen haben.

P-Anweisungen :

P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P202 - Nicht verwenden, bis alle Sicherheitshinweise gelesen und beachtet wurden. Seite 3 von 12

Warnhinweis:

P201 – Vor Gebrauch Anweisungen einholen.

P202 – Nicht verwenden, bevor alle Sicherheitshinweise gelesen und verstanden wurden.

Sicherheit.

P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht außerhalb des Arbeitsplatzes getragen werden.

arbeiten.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

2.3 Weitere Gefahren

Enthält: Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, d-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinen

verstanden.

P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem

Arbeitsplatz.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden

2.3 Sonstige Gefahren

Enthält : Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, d-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

3.1. Substanzen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

3.1 Stoffe

3.2. 3.2 Gemische

Werkstoff CAS / CAS EINECS /

EINECS

Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /

Prozentsatz %

Eugenol 97-53-0 202-589-1 Augenreiz. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H317, H319 [ 20-25 ]

Zimtaldehyd 104-55-2 203-213-9 Akut Tox. 4 (D), Augenreizung. 2, Aquatische Chronik 3,

Hautreizungen. 2, Hautempfindlichkeit. 1A - H312, H315, H317, H319,

H412

[ 10-15 ]

Linalool (Kein REACH:

01-2119474016-42-0000)

78-70-6 201-134-4 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -H315, H317,

H319

[ 5-10 ]

Beta-Caryophyllen (Kein REACH:

01-2120745237-53-0000)

87-44-5 201-746-1 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 4, Hautempfindlichkeit. 1B -

H304, H317, H413

[ 5-10 ]

2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten (Nr

REACH: 01-2119519223-49-0000)

80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), AquaticAcute 1,

Aquatic Chronic 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Haut

[ 0-1 ]Seite 4 von 12

Sinn. 1B - H226, H302, H304, H315, H317, H400,

H410

Benzylbenzoat (Kein REACH:

01-2119976371-33-0000)

120-51-4 204-402-9 Akut Tox. 4 (O), akut gewässergefährdend 1, gewässergefährdend

Chronisch 2 – H302, H400, H411

[ 0-1 ]

Beta-Pinen (Kein REACH:

01-2119519230-54-0000)

127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,

H315, H317, H400, H410

[ 0-1 ]

Camphen (Kein REACH:

01-2120771036-57-0000)

79-92-5 201-234-8 Augenreiz. 2, Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1,

FS2 - H228, H319, H400, H410

[ 0-1 ]

Eukalyptol (Kein REACH :

01-2119967772-24-0000)

470-82-6 207-431-5 Entflammbar. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H317 [ 0-1 ]

Safrol 94-59-7 202-345-4 Akut Tox. 4 (O), Karzinom. 1B, Muta. 2 - H302, H341,

H350

[ 0-1 ]

d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 3,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,

H315, H317, H400, H412

[ 0-1 ]

p-Cymol (Kein REACH :

01-2119556657-21-0000)

99-87-6 202-796-7 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Aquatic Chronic 2, Flam.

Liq. 3, Repr. 2, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315, H319,

H361, H411

[ 0-1 ]

Weitere Informationen: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter

siehe Abschnitt 16

Sonstige Angaben : Der vollständige Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.

ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise :

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Im Falle des Einatmens : Wenn die Person bewusstlos ist, an die frische Luft bringen.

seitliche Sicherheitsposition. Konsultieren Sie einen Arzt

Bei Hautkontakt : Kontaminierte Kleidung ausziehen, waschen

gründlich mit Wasser

Bei Augenkontakt : Mit Wasser gründlich ausspülen (nicht

vergessen, die Kontaktlinsen herauszunehmen), suchen Sie sofort einen Arzt auf

Arzt, wenn Anzeichen von Reizung bestehen bleiben,

Bei Verschlucken : Nicht erbrechen, Arzt aufsuchen und ihm zeigen

das Produktetikett,

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall immer einen Arzt rufen.

Nach Einatmen : Bei Bewusstlosigkeit an die frische Luft bringen und in sichere Seitenlage bringen. Sehen und

Arzt

Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen, gründlich waschen.

mit Wasser

Bei Augenkontakt : Mit reichlich Wasser ausspülen (Augenlider nicht vergessen).

Kontaktlinsen). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.

bestehen bleiben,Seite 5 von 12

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung

notwendige Angaben

KEINE BETROFFENHEIT

Bei Verschlucken : Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm die

Produktetikett,

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

nötig

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl verwenden.

(oder im Nebel) und entsprechenden Löschmitteln (CO2, Löschpulver, ...)

Ungeeignete Löschmittel : Einen Wasserstrahl nicht direkt auf

Das Produkt ist entzündet.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.

Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von

Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Atmen Sie sie nicht ein.

Rauch.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Entflammbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht entflammbar.

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und

geeignete Feuerlöscher (CO2, Pulver ...)

Ungeeignete Löschmethode : Im Brandfall niemals direktes Wasser verwenden

Strom.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Entflammbarkeit : Das Produkt ist nicht entflammbar.

Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.

Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gefährlich sein für

Gesundheit. Dämpfe nicht einatmen.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren

Notfall.

Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer :

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Verhindern Sie einen Manager.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Notfallpersonal : Seite 6 von 12

Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen

Schutzausrüstung

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe

siehe Abschnitt 8).

6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die

Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse.

Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder in Gewässer gelangt.

gemeinfrei.

6.3 Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit

Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und

gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.

6.4 Referenzen und andere Abschnitte

Informationen zur Kontrolle von

Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.

Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,

Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung

Für Rettungskräfte :

Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt

8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Kontamination von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse und Gräben

und Flüsse.

Bei Eindringen des Produkts in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer die Behörden benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach

Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an

ein autorisierter Sammler

6.4 Verweise auf andere Abschnitte

Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen

Schutz und Entsorgung.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der

Arbeitsschutz.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Nach Gebrauch Hände waschen.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Sicherheitsduschen und Augenspülungen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Einatmen von Dämpfen und Kontakt mit Haut oder Augen vermeiden.Seite 7 von 12

7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich

Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten

Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.

vor extremen Temperaturen geschützt.

Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie

das Original).

7.3 Spezifische Endverwendung

KEINE BETROFFENHEIT

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor

extreme Temperaturen.

Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.

7.3 Spezifische Endanwendungen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1 Regelparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.) Keine Komponente

- VLE (15 Min.) Keine Komponente

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung

Person

Persönliche Schutzausrüstung:

Handschutz: Handschuhe tragen

Augenschutz: Schutzbrille tragen.

Atemschutz: Maske tragen

Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En

Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile gewaschen werden.

Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder

Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. NEIN

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung

(EPI) :

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1 Regelparameter

Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.) Keine Komponente

- VLE (15 Min.) Keine Komponente

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung :

Handschutz: Handschuhe tragen

Augenschutz: Schutzbrille tragen.

Atemschutz: Maske tragen

Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts alle

Kontaminierte Teile sollten gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht

Einnahme. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. Nicht essen, nicht trinken und nicht

rauchen während der Verwendung. Symbol Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung

Ausrüstung (PSA):Seite 8 von 12

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften

Flüssiger Aspekt

Farbe Hellgelb bis bräunlichgelb

Würziger Duft

Riechschwelle

pH

Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

Siedebeginn und Siedeintervall

Kochen

Flammpunkt 100°C

Verdunstungsrate

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Obere/untere Grenzen

Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze

Dampfdruck

Dampfdichte

Relative Dichte (d20/20) [0,965 ; 1,015]

Brechungsindex bei 20°C [1,490; 1.540]

Rotationskraft in ° [-2; 4]

Löslichkeit(en)

n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

Viskosität

Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften.

9.2 Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen Flüssigkeit

Farbe Hellgelb bis bräunlichgelb

Geruch: würzig

Geruchsschwelle

pH

Schmelzpunkt

Siedepunkt und Siedebereich

Flammpunkt 100°C

Verdunstungsrate

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder

Explosionsgrenze

Dampfdruck

Dampfdichte

Relative Dichte (d20/20) [0,965 ; 1,015]

Brechungsindex bei 20°C [1,490 ; 1.540]

Winkeldrehung (°) [-2 ; 4]

Löslichkeit

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

Viskosität

Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften

9.2 Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Seite 9 von 12

10.1 Reaktivität.

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

gemäß den Bestimmungen

10.2 Chemische Stabilität.

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß

Dispositionen

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).

10.5 Unverträgliche Materialien

Nicht verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und

direkte Sonneneinstrahlung

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß

Spezifikationen.

10.2 Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß

Spezifikationen.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).

10.5 Unverträgliche Materialien

Nicht verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und direkte Sonneneinstrahlung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen : Keine Daten verfügbar.

Akute Toxizität:

Oral (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

Kutan (mg/kg): 1.983,07 (bestimmt)

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Toxikologische Informationen: Keine Daten verfügbar.

Akut toxikologisch :

Oral (mg/kg) : Nicht klassifiziertes Material

Einatmen (mg/kg) : Nicht bestimmt

Haut (mg/kg): 1.983,07 (bestimmt)

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.

Grundwasser, Wasser oder Kanalisationen

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

Das Produkt, auch verdünnt oder in großen Mengen, nicht in die

Grundwasser, Wasser oder die KanalisationSeite 10 von 12

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3 Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4 Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.6 Andere schädliche Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3 Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4 Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

KEINE BETROFFENHEIT

12.6 Andere schädliche Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in

Abwasserkanäle oder Wasserwege. Entsorgen Sie das Produkt gemäß den geltenden Gesetzen.

durch einen Sammler oder eine Fachfirma.

Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer

zertifizierter Eliminator

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder

Wasserstraßen. Entsorgen Sie den Abfall gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder einen

Fachbetrieb.

Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Probieren Sie es aus

zertifizierte Entsorgung.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

IATA-Nummer:

14.1 UN-Nummer

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA-Nummer: 3334

Zolltarif: 33012941

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

IATA-Nummer:

14.1 UN-Nummer

ADR: Nicht geregelt

IMDG: Nicht geregelt

IATA-Nummer: 3334

Zolltarif: 33012941

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Seite 11 von 12

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA::Für den Lufttransport regulierte Flüssigkeiten NSA

(Eugenol)

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA: 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA-Nummer: III

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Nicht reguliert

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens

73/78 und der IBC-Code

KEINE BETROFFENHEIT

ADR: Nicht geregelt

IMDG: Nicht geregelt

IATA: : FLÜSSIGE MATERIALIEN, DIE FÜR DEN LUFTTRANSPORT REGULIERT SIND NSA (Eugenol)

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR: Nicht geregelt

IMDG: Nicht geregelt

IATA-Flughafen: 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADR: Nicht geregelt

IMDG: Nicht geregelt

IATA-Nummer: III

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Nicht geregelt

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC

Code

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze

Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WKG 2

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Enthält: Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, D-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinène:

Kann Allergien auslösen.

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen/Gesetze speziell für die

Stoff oder Gemisch

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Enthält: Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-

Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, D-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinène:

kann Allergien auslösen

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN Seite 12 von 12

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2020/878

H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

H350 - Kann Krebs erzeugen <gegebenenfalls Expositionsweg angeben>

formal nachgewiesen, dass kein anderer Expositionsweg zu den gleichen

Gefahr>.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

Abkürzungen:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse)

PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch

vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine

stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine

kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Relevante H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

H350 - Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, wenn eindeutig

nachgewiesen wurde, dass keine anderen Expositionswege zur gleichen Gefährdung führen.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig Auswirkungen haben.

Abkürzungen:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

WGK: Wassergefährdungsklasse

PBT: Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch

vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,

stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und

ein vertragliches Rechtsverhältnis entstehen lassen.

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