Sicherheitsdatenblatt - ätherisches Zimtrindenöl
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 12/08/2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 08/12/2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname: CANNELLE ECORCES CCA0032 NAT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendung nicht empfohlen.
Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert
1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes
Sicherheit
Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Ville 75015 PARIS
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer.
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname CANNELLE ECORCES CCA0032 NAT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
gegen
Verwendung : Industriell, nur für den professionellen Einsatz
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Stadt 75015 PARIS
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung GHS:
CLP-Verordnung
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.
und Eindringen in die Atemwege.
Akute Tox. 4 (D) Akute Hauttoxizität 4 H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Karz. 1B Karzinogenität 1B H350: Kann Krebs erzeugen <geben Sie die
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Klassifizierung:
CLP-Verordnung)
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
AkutTox. 4 (D) Akute dermale Toxizität 4 H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verkohlen. 1B Karzinogenität 1B H350: Kann Krebs erzeugen <Verwendungsweg angeben Seite 2 von 12
Expositionspfad, wenn formal nachgewiesen
dass kein anderer Expositionsweg zur gleichen Gefahr führt.
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere
schwere Augenreizung.
Aquatic Chronic 3 Wassergefährdung - Chronisch 3 H412: Gesundheitsschädlich
für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.
Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
Einstufung GHS:
CLP-Verordnung
Warnhinweis : GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Akute Tox. 4 (D) Akute Hauttoxizität 4
Karz. 1B Karzinogenität 1B
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2
Aquatic Chronic 3 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1
Gefahrenhinweis:
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H350 - Kann Krebs erzeugen <gegebenenfalls Expositionsweg angeben>
formal nachgewiesen, dass kein anderer Expositionsweg zur gleichen
Gefahr>.
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
Exposition, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass kein anderer Expositionsweg zur
gleiche Gefahr>.
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere Augenschäden.
Reizung.
Aquatic Chronic 3 Gewässergefährdend - chronisch 3 H412:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
GHS-Klassifizierung:
CLP-Verordnung)
Signalwort : WARNUNG
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
AkutTox. 4 (D) Akute dermale Toxizität 4
Verkohlen. 1B Karzinogenität 1B
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2
Aquatic Chronic 3 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1
H-Sätze:
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H350 - Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, wenn eindeutig
nachgewiesen wurde, dass keine anderen Expositionswege zur gleichen Gefährdung führen.
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig Auswirkungen haben.
P-Anweisungen :
P201 – Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 - Nicht verwenden, bis alle Sicherheitshinweise gelesen und beachtet wurden. Seite 3 von 12
Warnhinweis:
P201 – Vor Gebrauch Anweisungen einholen.
P202 – Nicht verwenden, bevor alle Sicherheitshinweise gelesen und verstanden wurden.
Sicherheit.
P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht außerhalb des Arbeitsplatzes getragen werden.
arbeiten.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
2.3 Weitere Gefahren
Enthält: Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, d-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinen
verstanden.
P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem
Arbeitsplatz.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält : Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, d-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinen
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1. Substanzen
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
3.2. 3.2 Gemische
Werkstoff CAS / CAS EINECS /
EINECS
Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /
Prozentsatz %
Eugenol 97-53-0 202-589-1 Augenreiz. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H317, H319 [ 20-25 ]
Zimtaldehyd 104-55-2 203-213-9 Akut Tox. 4 (D), Augenreizung. 2, Aquatische Chronik 3,
Hautreizungen. 2, Hautempfindlichkeit. 1A - H312, H315, H317, H319,
H412
[ 10-15 ]
Linalool (Kein REACH:
01-2119474016-42-0000)
78-70-6 201-134-4 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -H315, H317,
H319
[ 5-10 ]
Beta-Caryophyllen (Kein REACH:
01-2120745237-53-0000)
87-44-5 201-746-1 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 4, Hautempfindlichkeit. 1B -
H304, H317, H413
[ 5-10 ]
2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten (Nr
REACH: 01-2119519223-49-0000)
80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), AquaticAcute 1,
Aquatic Chronic 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Haut
[ 0-1 ]Seite 4 von 12
Sinn. 1B - H226, H302, H304, H315, H317, H400,
H410
Benzylbenzoat (Kein REACH:
01-2119976371-33-0000)
120-51-4 204-402-9 Akut Tox. 4 (O), akut gewässergefährdend 1, gewässergefährdend
Chronisch 2 – H302, H400, H411
[ 0-1 ]
Beta-Pinen (Kein REACH:
01-2119519230-54-0000)
127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,
H315, H317, H400, H410
[ 0-1 ]
Camphen (Kein REACH:
01-2120771036-57-0000)
79-92-5 201-234-8 Augenreiz. 2, Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1,
FS2 - H228, H319, H400, H410
[ 0-1 ]
Eukalyptol (Kein REACH :
01-2119967772-24-0000)
470-82-6 207-431-5 Entflammbar. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H317 [ 0-1 ]
Safrol 94-59-7 202-345-4 Akut Tox. 4 (O), Karzinom. 1B, Muta. 2 - H302, H341,
H350
[ 0-1 ]
d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 3,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,
H315, H317, H400, H412
[ 0-1 ]
p-Cymol (Kein REACH :
01-2119556657-21-0000)
99-87-6 202-796-7 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Aquatic Chronic 2, Flam.
Liq. 3, Repr. 2, Hautreizung. 2 - H226, H304, H315, H319,
H361, H411
[ 0-1 ]
Weitere Informationen: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter
siehe Abschnitt 16
Sonstige Angaben : Der vollständige Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise :
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Im Falle des Einatmens : Wenn die Person bewusstlos ist, an die frische Luft bringen.
seitliche Sicherheitsposition. Konsultieren Sie einen Arzt
Bei Hautkontakt : Kontaminierte Kleidung ausziehen, waschen
gründlich mit Wasser
Bei Augenkontakt : Mit Wasser gründlich ausspülen (nicht
vergessen, die Kontaktlinsen herauszunehmen), suchen Sie sofort einen Arzt auf
Arzt, wenn Anzeichen von Reizung bestehen bleiben,
Bei Verschlucken : Nicht erbrechen, Arzt aufsuchen und ihm zeigen
das Produktetikett,
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall immer einen Arzt rufen.
Nach Einatmen : Bei Bewusstlosigkeit an die frische Luft bringen und in sichere Seitenlage bringen. Sehen und
Arzt
Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ausziehen, gründlich waschen.
mit Wasser
Bei Augenkontakt : Mit reichlich Wasser ausspülen (Augenlider nicht vergessen).
Kontaktlinsen). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.
bestehen bleiben,Seite 5 von 12
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung
notwendige Angaben
KEINE BETROFFENHEIT
Bei Verschlucken : Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm die
Produktetikett,
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
nötig
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl verwenden.
(oder im Nebel) und entsprechenden Löschmitteln (CO2, Löschpulver, ...)
Ungeeignete Löschmittel : Einen Wasserstrahl nicht direkt auf
Das Produkt ist entzündet.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.
Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von
Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Atmen Sie sie nicht ein.
Rauch.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
Entflammbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht entflammbar.
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und
geeignete Feuerlöscher (CO2, Pulver ...)
Ungeeignete Löschmethode : Im Brandfall niemals direktes Wasser verwenden
Strom.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Entflammbarkeit : Das Produkt ist nicht entflammbar.
Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.
Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gefährlich sein für
Gesundheit. Dämpfe nicht einatmen.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren
Notfall.
Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer :
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Verhindern Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Notfallpersonal : Seite 6 von 12
Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen
Schutzausrüstung
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe
siehe Abschnitt 8).
6.2 Vorkehrungen zum Umweltschutz
Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die
Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder in Gewässer gelangt.
gemeinfrei.
6.3 Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung
Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit
Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und
gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.
6.4 Referenzen und andere Abschnitte
Informationen zur Kontrolle von
Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.
Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,
Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung
Für Rettungskräfte :
Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt
8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Verhindern Sie die Kontamination von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse und Gräben
und Flüsse.
Bei Eindringen des Produkts in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer die Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach
Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an
ein autorisierter Sammler
6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen
Schutz und Entsorgung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der
Arbeitsschutz.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach Gebrauch Hände waschen.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Sicherheitsduschen und Augenspülungen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Einatmen von Dämpfen und Kontakt mit Haut oder Augen vermeiden.Seite 7 von 12
7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich
Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten
Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.
vor extremen Temperaturen geschützt.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie
das Original).
7.3 Spezifische Endverwendung
KEINE BETROFFENHEIT
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor
extreme Temperaturen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung
Person
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz: Handschuhe tragen
Augenschutz: Schutzbrille tragen.
Atemschutz: Maske tragen
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En
Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder
Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. NEIN
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung
(EPI) :
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung :
Handschutz: Handschuhe tragen
Augenschutz: Schutzbrille tragen.
Atemschutz: Maske tragen
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts alle
Kontaminierte Teile sollten gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht
Einnahme. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. Nicht essen, nicht trinken und nicht
rauchen während der Verwendung. Symbol Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung
Ausrüstung (PSA):Seite 8 von 12
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssiger Aspekt
Farbe Hellgelb bis bräunlichgelb
Würziger Duft
Riechschwelle
pH
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedeintervall
Kochen
Flammpunkt 100°C
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere/untere Grenzen
Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,965 ; 1,015]
Brechungsindex bei 20°C [1,490; 1.540]
Rotationskraft in ° [-2; 4]
Löslichkeit(en)
n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften.
9.2 Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen Flüssigkeit
Farbe Hellgelb bis bräunlichgelb
Geruch: würzig
Geruchsschwelle
pH
Schmelzpunkt
Siedepunkt und Siedebereich
Flammpunkt 100°C
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder
Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,965 ; 1,015]
Brechungsindex bei 20°C [1,490 ; 1.540]
Winkeldrehung (°) [-2 ; 4]
Löslichkeit
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
9.2 Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Seite 9 von 12
10.1 Reaktivität.
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
gemäß den Bestimmungen
10.2 Chemische Stabilität.
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß
Dispositionen
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
den Bestimmungen entsprechend.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und
direkte Sonneneinstrahlung
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß
Spezifikationen.
10.2 Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß
Spezifikationen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und direkte Sonneneinstrahlung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen : Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt
Kutan (mg/kg): 1.983,07 (bestimmt)
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Informationen: Keine Daten verfügbar.
Akut toxikologisch :
Oral (mg/kg) : Nicht klassifiziertes Material
Einatmen (mg/kg) : Nicht bestimmt
Haut (mg/kg): 1.983,07 (bestimmt)
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.
Grundwasser, Wasser oder Kanalisationen
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Das Produkt, auch verdünnt oder in großen Mengen, nicht in die
Grundwasser, Wasser oder die KanalisationSeite 10 von 12
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in
Abwasserkanäle oder Wasserwege. Entsorgen Sie das Produkt gemäß den geltenden Gesetzen.
durch einen Sammler oder eine Fachfirma.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer
zertifizierter Eliminator
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder
Wasserstraßen. Entsorgen Sie den Abfall gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder einen
Fachbetrieb.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Probieren Sie es aus
zertifizierte Entsorgung.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Nummer: 3334
Zolltarif: 33012941
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
ADR: Nicht geregelt
IMDG: Nicht geregelt
IATA-Nummer: 3334
Zolltarif: 33012941
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Seite 11 von 12
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA::Für den Lufttransport regulierte Flüssigkeiten NSA
(Eugenol)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Nicht reguliert
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens
73/78 und der IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
ADR: Nicht geregelt
IMDG: Nicht geregelt
IATA: : FLÜSSIGE MATERIALIEN, DIE FÜR DEN LUFTTRANSPORT REGULIERT SIND NSA (Eugenol)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: Nicht geregelt
IMDG: Nicht geregelt
IATA-Flughafen: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: Nicht geregelt
IMDG: Nicht geregelt
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Nicht geregelt
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC
Code
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze
Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WKG 2
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält: Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, D-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinène:
Kann Allergien auslösen.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen/Gesetze speziell für die
Stoff oder Gemisch
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält: Eugenol, Zimtaldehyd, Linalool, Beta-Caryophyllen, 2,6,6-
Trimethylbicyclo-2-hepten, Safrol, D-Limonen, Eukalyptol, Beta-Pinène:
kann Allergien auslösen
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN Seite 12 von 12
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2020/878
H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H350 - Kann Krebs erzeugen <gegebenenfalls Expositionsweg angeben>
formal nachgewiesen, dass kein anderer Expositionsweg zu den gleichen
Gefahr>.
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse)
PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine
stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine
kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312 – Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H350 - Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, wenn eindeutig
nachgewiesen wurde, dass keine anderen Expositionswege zur gleichen Gefährdung führen.
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig Auswirkungen haben.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
WGK: Wassergefährdungsklasse
PBT: Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,
stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und
ein vertragliches Rechtsverhältnis entstehen lassen.