Sicherheitsdatenblatt - ätherisches Zitronenmelissenöl
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 28.04.2020 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 28.04.2020 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname:
CITRONNELLE TYP Péi - AHIBERO CCA4701 NAT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
und Verwendungen nicht empfohlen.
Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert
1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes
Sicherheit
Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Ville 75015 PARIS FRANKREICH
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer.
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
a) Handelsname
CITRONNELLE TYP Péi - AHIBERO CCA4701 NAT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
gegen
Industrieller Einsatz. Für den professionellen Einsatz reserviert
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER
Adresse 4 RUE PLUMET
Stadt 75015 PARIS FRANKREICH
Land Frankreich
Telefon 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung GHS:
GesetzgebungCLP
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.
und Eindringen in die Atemwege.
Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung. 1 H318: Verursacht Hautreizungen.
schwere Augenverletzungen.
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Einstufung:
GesetzgebungCLP
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
Schäden.Seite 2 von 13
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Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 H400: Sehr
giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 H410: Sehr
giftig für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen
Begriff.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.
Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
GesetzgebungCLP
Warnhinweis : GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1
Akut gewässergefährdend 1 Akut gewässergefährdend 1
Aquatische Gefahren - Chronisch 1 Aquatische Gefahren - Chronisch 1
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Atemwege.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H318 – Verursacht schwere Augenschäden.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, mit langfristiger Wirkung.
auf lange Sicht schädlich.
P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.
arbeiten.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Aquatic Acute 1 Gewässergefährdend - akut 1 H400: Sehr
giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 H410: Sehr
giftig für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
GesetzgebungCLP
Signalwort: GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1
Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1
Aquatic Chronic 1 Chronische Wassergefahren 1
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 – Verursacht schwere Augenschäden.
H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem
Arbeitsplatz.
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Schutz.
P301 P310 - Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen
/….Seite 3 von 13
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P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen
Augen-/Gesichtsschutzausrüstung.
P301 P310 – Bei Verschlucken: Sofort ein Arzt anrufen.
Gegengift / ein Arzt /….
2.3. Andere Gefahren
Inhaltsstoffe : Citronella, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-
2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral
2.3. Andere Gefahren
Inhaltsstoffe: Citronella, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-
2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1. Substanzen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1. Substanzen
KEINE BETROFFENHEIT
Stoff CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /
Prozentsatz %
Citronellal (Kein REACH :
01-2119474900-37-0000)
106-23-0 203-376-6 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -
H315, H317, H319
[ 25-40 ]
Geraniol (Kein REACH :
01-2119552430-49-0000)
106-24-1 203-377-1 Augenschäden. 1, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A
- H315, H317, H318
[ 10-15 ]
2,6,6-Trimethylbicyclo-2-
Hepten (Kein REACH
: 01-2119519223-49-0000)
80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), Wasser
Akut 1, Aquatisch Chronisch 1, Flam. Liq. 3,
Hautreizungen. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226,
H302, H304, H315, H317, H400, H410
[ 5-10 ]
Camphen 79-92-5 201-234-8 Augenreiz. 2, akut aquatisch 1, aquatisch
Chronisch 1, FS2 – H228, H319, H400, H410
[ 5-10 ]
Citronellol (Kein REACH :
01-2119453995-23-0000)
106-22-9 203-375-0 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -
H315, H317, H319
[ 5-10 ]
d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Aquatic Acute 1, AquaticChronic 1, [ 5-10 ]Seite 4 von 13
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Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,
H315, H317, H400, H410
Citronellylacetat (Kein REACH:
01-2119959860-27-0000)
150-84-5 205-775-0 Aquatic Chronic 2, Hautreiz. 2 - H315,H411 [ 1-5 ]
Geranylacetat (Kein REACH:
01-2119973480-35-0000)
105-87-3 203-341-5 Aquatic Chronic 3, Hautreiz. 2, Haut
Sinn. 1B - H315, H317, H412
[ 1-5 ]
Terpinolen 586-62-9 209-578-0 Asp. Giftig. 1, akut aquatisch 1, aquatisch
Chronisch 1, Flam. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B -
H226, H304, H317, H400, H410
[ 1-5 ]
p-Mentha-1,3-dien (Terpinen
Alpha)
99-86-5 202-795-1 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), Wasser Chronisch 2,
Flam. Liq. 3 - H226, H302, H304, H411
[ 1-5 ]
Alkohol Oxo C13 (REACH-Nr.:
01-2119454259-32-0000)
68526-86-3 271-235-6 Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1 -H400, H410 [ 0-1 ]
Beta-Pinen (Kein REACH:
01-2119519230-54-0000)
127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,
H315, H317, H400, H410
[ 0-1 ]
Citral (Kein REACH : 01-
2119462829-23-0000)
5392-40-5 226-394-6 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A -H315, H317,
H319
[ 0-1 ]
Eukalyptol (Kein REACH :
01-2119967772-24-0000)
470-82-6 207-431-5 Entflammbar. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1A - H226,H317 [ 0-1 ]
Eugenol 97-53-0 202-589-1 Augenreiz. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H317, H319 [ 0-1 ]
Linalool (Kein REACH:
01-2119474016-42-0000)
97-53-0 202-589-1 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -
H315, H317, H319
[ 0-1 ]
p-Mentha-1,4-dien 99-85-4 202-794-6 Asp. Giftig. 1, Flam. Liq. 3, Repr. 2 -H226, H304, H361 [ 0-1 ]
Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise finden Sie
siehe Kapitel 16
Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel
16
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Bei Einatmen:
Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie in Seitenlage an die frische Luft.
Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall immer einen Arzt aufsuchen.
Bei Einatmen:
Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie an die frische Luft in den Lateral Safety
Position. Gehen Sie zum Arzt.
Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Gründlich mit Wasser waschen.Seite 5 von 13
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Bei Augenkontakt:
Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).
Kontakt). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.
hartnäckig.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des
Produkt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und
spezielle Behandlungen erforderlich
KEINE SORGE.
Bei Augenkontakt:
Mit reichlich Wasser abwaschen (Kontaktlinsen herausnehmen nicht vergessen). Suchen
Bei anhaltenden Reizungserscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
nötig
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und
geeignete Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)
Ungeeignete Löschmittel:
Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Entflammbarkeitsklasse : Das Produkt ist nicht entflammbar.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.
Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von
Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Im Wald kann man nicht atmen.
Rauch.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder -nebel) und geeignete Feuerlöscher verwenden.
(CO2, Löschpulver, ...)
Ungeeignete Löschmittel:
Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder
Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen
Risiken. Atmen Sie den Rauch nicht ein.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren
Notfall.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.Seite 6 von 13
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Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer:
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du
Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen
Schutzausrüstung
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe
siehe Abschnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die
Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die
Abwasserkanäle oder öffentliche Gewässer.
6.3 Methoden und Ausrüstung zur Eindämmung und Reinigung:
Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit
Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und
gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur Kontrolle von
Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.
Benachrichtigen Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Retter:
Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,
Lassen Sie das Personal von geschulten Mitarbeitern evakuieren, die mit Schutzausrüstung ausgestattet sind
Ausrüstung
Für Retter:
Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe Abschnitt 8).
6.2 Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt:
Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser sowie das Einfließen in die Kanalisation,
Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung:
Schäden mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser
nach der Verwertung der Abfälle in speziellen und gekennzeichneten Kunststofffässern
einem zugelassenen Rekuperator übergeben.
6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen
Schutz und Entsorgung.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Bei Umfüllen in ein anderes Gefäß ist die Beschriftung zu reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.Seite 7 von 13
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Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der
Arbeitsschutz.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.
7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich
Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten
Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.
vor extremen Temperaturen geschützt.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Immer in geeigneter Verpackung lagern (Material identisch mit
das Original).
7.3 Spezifische Endverwendung
KEINE BETROFFENHEIT
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und den Arbeitsschutz
Vorschriften.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor
extreme Temperaturen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.)
Alkohol Oxo C13 50 ppm
- VLE (15 Minuten)
Keine Komponente
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung
Person
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz : Handschuhe tragen.
Augenschutz: Schutzbrille tragen.
Atemschutz : Maske tragen.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En
Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile
gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder
Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.)
Alkohol Oxo C13 50 ppm
- VLE (15 Minuten)
Keine Komponenten
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz: Handschuhe tragen.
Augenschutz : Schutzbrille tragen.
Atemschutz: Maske tragen.
Körperschutz : Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle
Kontakt müssen alle verschmutzten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.
Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):Seite 8 von 13
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Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung
individuell (EPI):
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssiger Aspekt
Blassgelbe bis gelbbraune Farbe
Rosiger, zitroniger Duft
Riechschwelle
pH
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedeintervall
Kochen
Flammpunkt 100
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere/untere Grenzen
Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,880 ; 0,915]
Brechungsindex bei 20°C [1,455; 1.490]
Rotationskraft in ° [-2; -20]
Wasserlöslichkeit(en)
n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
Viskosität
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen Flüssigkeit
Farbe blassgelb bis gelbbraun
Geruch Tau, zitronig
Geruchsschwelle
pH
Schmelzpunkt
Siedepunkt und Siedebereich
Flammpunkt 100
Verdunstungsrate
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder
Explosionsgrenze
Dampfdruck
Dampfdichte
Relative Dichte (d20/20) [0,880 ; 0,915]
Brechungsindex bei 20°C [1,455 ; 1.490]
Winkeldrehung (°) [-2 ; -20]
Löslichkeit in Wasser
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)
Selbstentzündungstemperatur
Zersetzungstemperatur
ViskositätSeite 9 von 13
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Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften.
9.2 Weitere Informationen
KEINE SORGE.
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
9.2 Weitere Informationen
KEINE BESORGNIS.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
den Bestimmungen entsprechend.
10.2 Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß
Dispositionen
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
den Bestimmungen entsprechend.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
KEINE BETROFFENHEIT
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß den
Bestimmungen.
10.2 Chemische Stabilität.
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß den
Bestimmungen
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß den
Bestimmungen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Wärmequellen (offene Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
KEINE BESORGNIS.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei sachgemäßer Anwendung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Keine Daten verfügbar.Seite 10 von 13
EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com
Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): Nicht bestimmt
· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt
· Kutan (mg/kg): Nicht bestimmt
Akute Toxizität :
Oral (mg/kg): Nicht bestimmt
· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt
Dermal (mg/kg): Nicht bestimmt
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.
Grundwasser, Gewässer oder Kanalisationen.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE SORGE.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE SORGE.
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5 Ergebnisse der PBT- und VPVB-Bewertungen
KEINE BETROFFENHEIT
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die
Grundwasserspiegel, Wasser oder Rohre.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BESORGNIS.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
KEINE BESORGNIS.
12.4 Mobilität im Boden
KEINE BESORGNIS.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
KEINE BESORGNIS..
12.6 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BESORGNIS.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in
Abwasserkanäle oder Wasserwege.
Entsorgen Sie gemäß den geltenden Gesetzen durch einen Sammler oder
Fachbetrieb.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer
Zertifizierter Eliminator.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder
Wasserläufe.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder einen
Fachbetrieb.
Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Probieren Sie es aus
zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
ADR:
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
ADR: Seite 11 von 13
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IMDG:
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
ADR: 3082 (Tunnelcode: (D/E))
IMDG:3082
IATA-Nummer: 3082
Zolltarif: 33012941
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
NSAID (D-Limonen)
IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
FLÜSSIG, NSAID (D-Limonen)
IATA: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
NSAID (D-Limonen)
14.3 Transportgefahrenklassen:
ADR: 9
IMDG:9
IATA: 9
14.4 Verpackungsgruppe
IMDG:
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
ADR: 3082 (Tunnelcode: (D / E))
IMDG: 3082
IATA-Nummer: 3082
Zolltarif: 33012941
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (d-Limonen)
IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (d-
Limonen)
IATA: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (d-
Limonen)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR: 9
IMDG:9
IATA: 9
14.4 Verpackungsgruppe
ADR: III
IMDG: IIISeite 12 von 13
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ADR: III
IMDG: III
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Meeresschadstofftyp Material
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens
73/78 und der IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
IATA-Nummer: III
14.5 Umweltgefahren
IMDG: Meeresschadstoff
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC
Code
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Vorschriften/Gesetze
in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung
Enthält : Citronellal, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-
2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral: Kann verursachen
Allergien.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften/Gesetze speziell für den Stoff oder das Gemisch in
Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung
Inhaltsstoffe: Citronella, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-
2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral: Kann Allergien auslösen.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Wortlaut der unter Punkt 3 genannten H-Sätze:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H228 Entzündbarer Feststoff.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Atemwege.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann Hautallergien verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 3 zitierten H-Sätze:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H228 Entzündbarer Feststoff.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Auswirkung angeben, wennSeite 13 von 13
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H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <sofern vorhanden, Wirkung angeben>
bekannt><geben Sie den Expositionsweg an, wenn formal nachgewiesen ist, dass keiner
andere Expositionsarten führen nicht zur gleichen Gefahr.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
auf lange Sicht.
H411 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine
stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine
kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern
gefährlich auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter. IATA: Verband
internationaler Luftverkehr.
WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse).
PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch.
VPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
bekannt><Expositionsweg angeben, wenn schlüssig nachgewiesen ist, dass kein anderer
Die Expositionswege verursachen die Gefahr.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H411 Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,
stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und
ein vertragliches Rechtsverhältnis entstehen lassen.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von
Gefahrgut auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.
WGK: Wassergefährdungsklasse.
PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ