EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - ätherisches Zitronenmelissenöl

Sicherheitsdatenblatt - ätherisches Zitronenmelissenöl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 28.04.2020 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 28.04.2020 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

a) Handelsname:

CITRONNELLE TYP Péi - AHIBERO CCA4701 NAT

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

und Verwendungen nicht empfohlen.

Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes

Sicherheit

Lieferant MARION BIAT OIL HUNTER

Adresse 4 RUE PLUMET

Ville 75015 PARIS FRANKREICH

Land Frankreich

Telefon 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer.

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

a) Handelsname

CITRONNELLE TYP Péi - AHIBERO CCA4701 NAT

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

gegen

Industrieller Einsatz. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

Lieferant MARION BIAT ESSENCE HUNTER

Adresse 4 RUE PLUMET

Stadt 75015 PARIS FRANKREICH

Land Frankreich

Telefon 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung GHS:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.

und Eindringen in die Atemwege.

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung. 1 H318: Verursacht Hautreizungen.

schwere Augenverletzungen.

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Schäden.Seite 2 von 13

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Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1 H400: Sehr

giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 H410: Sehr

giftig für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen

Begriff.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.

Haut.

2.2 Kennzeichnungselemente

GesetzgebungCLP

Warnhinweis : GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1

Akut gewässergefährdend 1 Akut gewässergefährdend 1

Aquatische Gefahren - Chronisch 1 Aquatische Gefahren - Chronisch 1

Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H318 – Verursacht schwere Augenschäden.

H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, mit langfristiger Wirkung.

auf lange Sicht schädlich.

P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.

arbeiten.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Aquatic Acute 1 Gewässergefährdend - akut 1 H400: Sehr

giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 1 H410: Sehr

giftig für Wasserorganismen, verursacht langfristige schädliche Wirkungen.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

GesetzgebungCLP

Signalwort: GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Augenschädigung. 1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1

Aquatic Acute 1 Gefahren für die aquatische Umwelt - akut 1

Aquatic Chronic 1 Chronische Wassergefahren 1

Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 – Verursacht schwere Augenschäden.

H400 – Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem

Arbeitsplatz.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen

Schutz.

P301 P310 - Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen

/….Seite 3 von 13

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P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen

Augen-/Gesichtsschutzausrüstung.

P301 P310 – Bei Verschlucken: Sofort ein Arzt anrufen.

Gegengift / ein Arzt /….

2.3. Andere Gefahren

Inhaltsstoffe : Citronella, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-

2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral

2.3. Andere Gefahren

Inhaltsstoffe: Citronella, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-

2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

3.1. Substanzen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

3.1. Substanzen

KEINE BETROFFENHEIT

Stoff CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % /

Prozentsatz %

Citronellal (Kein REACH :

01-2119474900-37-0000)

106-23-0 203-376-6 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -

H315, H317, H319

[ 25-40 ]

Geraniol (Kein REACH :

01-2119552430-49-0000)

106-24-1 203-377-1 Augenschäden. 1, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A

- H315, H317, H318

[ 10-15 ]

2,6,6-Trimethylbicyclo-2-

Hepten (Kein REACH

: 01-2119519223-49-0000)

80-56-8 201-291-9 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), Wasser

Akut 1, Aquatisch Chronisch 1, Flam. Liq. 3,

Hautreizungen. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226,

H302, H304, H315, H317, H400, H410

[ 5-10 ]

Camphen 79-92-5 201-234-8 Augenreiz. 2, akut aquatisch 1, aquatisch

Chronisch 1, FS2 – H228, H319, H400, H410

[ 5-10 ]

Citronellol (Kein REACH :

01-2119453995-23-0000)

106-22-9 203-375-0 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -

H315, H317, H319

[ 5-10 ]

d-Limonen 5989-27-5 227-813-5 Asp. Giftig. 1, Aquatic Acute 1, AquaticChronic 1, [ 5-10 ]Seite 4 von 13

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Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,

H315, H317, H400, H410

Citronellylacetat (Kein REACH:

01-2119959860-27-0000)

150-84-5 205-775-0 Aquatic Chronic 2, Hautreiz. 2 - H315,H411 [ 1-5 ]

Geranylacetat (Kein REACH:

01-2119973480-35-0000)

105-87-3 203-341-5 Aquatic Chronic 3, Hautreiz. 2, Haut

Sinn. 1B - H315, H317, H412

[ 1-5 ]

Terpinolen 586-62-9 209-578-0 Asp. Giftig. 1, akut aquatisch 1, aquatisch

Chronisch 1, Flam. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B -

H226, H304, H317, H400, H410

[ 1-5 ]

p-Mentha-1,3-dien (Terpinen

Alpha)

99-86-5 202-795-1 Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 4 (O), Wasser Chronisch 2,

Flam. Liq. 3 - H226, H302, H304, H411

[ 1-5 ]

Alkohol Oxo C13 (REACH-Nr.:

01-2119454259-32-0000)

68526-86-3 271-235-6 Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1 -H400, H410 [ 0-1 ]

Beta-Pinen (Kein REACH:

01-2119519230-54-0000)

127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304,

H315, H317, H400, H410

[ 0-1 ]

Citral (Kein REACH : 01-

2119462829-23-0000)

5392-40-5 226-394-6 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A -H315, H317,

H319

[ 0-1 ]

Eukalyptol (Kein REACH :

01-2119967772-24-0000)

470-82-6 207-431-5 Entflammbar. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1A - H226,H317 [ 0-1 ]

Eugenol 97-53-0 202-589-1 Augenreiz. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H317, H319 [ 0-1 ]

Linalool (Kein REACH:

01-2119474016-42-0000)

97-53-0 202-589-1 Augenreiz. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B -

H315, H317, H319

[ 0-1 ]

p-Mentha-1,4-dien 99-85-4 202-794-6 Asp. Giftig. 1, Flam. Liq. 3, Repr. 2 -H226, H304, H361 [ 0-1 ]

Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise finden Sie

siehe Kapitel 16

Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel

16

ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Bei Einatmen:

Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie in Seitenlage an die frische Luft.

Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt.

Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall immer einen Arzt aufsuchen.

Bei Einatmen:

Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie an die frische Luft in den Lateral Safety

Position. Gehen Sie zum Arzt.

Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Gründlich mit Wasser waschen.Seite 5 von 13

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Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).

Kontakt). Bei Anzeichen einer Reizung sofort einen Arzt aufsuchen.

hartnäckig.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des

Produkt.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und

spezielle Behandlungen erforderlich

KEINE SORGE.

Bei Augenkontakt:

Mit reichlich Wasser abwaschen (Kontaktlinsen herausnehmen nicht vergessen). Suchen

Bei anhaltenden Reizungserscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

nötig

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und

geeignete Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)

Ungeeignete Löschmittel:

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Entflammbarkeitsklasse : Das Produkt ist nicht entflammbar.

Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.

Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Exposition gegenüber Produkten von

Zersetzung kann gesundheitliche Risiken bergen. Im Wald kann man nicht atmen.

Rauch.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder -nebel) und geeignete Feuerlöscher verwenden.

(CO2, Löschpulver, ...)

Ungeeignete Löschmittel:

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder

Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen

Risiken. Atmen Sie den Rauch nicht ein.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren

Notfall.

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.Seite 6 von 13

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Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer:

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du

Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen

Schutzausrüstung

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe

siehe Abschnitt 8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die

Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die

Abwasserkanäle oder öffentliche Gewässer.

6.3 Methoden und Ausrüstung zur Eindämmung und Reinigung:

Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit

Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und

gekennzeichnet, dass sie an einen zugelassenen Sammler zurückgegeben werden müssen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur Kontrolle von

Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.

Benachrichtigen Sie einen Manager.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Retter:

Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,

Lassen Sie das Personal von geschulten Mitarbeitern evakuieren, die mit Schutzausrüstung ausgestattet sind

Ausrüstung

Für Retter:

Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe Abschnitt 8).

6.2 Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt:

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser sowie das Einfließen in die Kanalisation,

Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.

6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung:

Schäden mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser

nach der Verwertung der Abfälle in speziellen und gekennzeichneten Kunststofffässern

einem zugelassenen Rekuperator übergeben.

6.4 Verweise auf andere Abschnitte

Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen

Schutz und Entsorgung.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Bei Umfüllen in ein anderes Gefäß ist die Beschriftung zu reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.Seite 7 von 13

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Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der

Arbeitsschutz.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.

7.2 Notwendige Voraussetzungen zur Gewährleistung der Lagersicherheit, einschließlich

Berücksichtigung möglicher Inkompatibilitäten

Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.

vor extremen Temperaturen geschützt.

Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Immer in geeigneter Verpackung lagern (Material identisch mit

das Original).

7.3 Spezifische Endverwendung

KEINE BETROFFENHEIT

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und den Arbeitsschutz

Vorschriften.

Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Dicht verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor

extreme Temperaturen.

Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) aufbewahren.

7.3 Spezifische Endanwendungen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1 Regelparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.)

Alkohol Oxo C13 50 ppm

- VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung

Person

Persönliche Schutzausrüstung:

Handschutz : Handschuhe tragen.

Augenschutz: Schutzbrille tragen.

Atemschutz : Maske tragen.

Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. En

Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile

gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder

Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1 Regelparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.)

Alkohol Oxo C13 50 ppm

- VLE (15 Minuten)

Keine Komponenten

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung:

Handschutz: Handschuhe tragen.

Augenschutz : Schutzbrille tragen.

Atemschutz: Maske tragen.

Körperschutz : Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle

Kontakt müssen alle verschmutzten Teile gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.

Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):Seite 8 von 13

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Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung

individuell (EPI):

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften

Flüssiger Aspekt

Blassgelbe bis gelbbraune Farbe

Rosiger, zitroniger Duft

Riechschwelle

pH

Schmelzpunkt / Gefrierpunkt

Siedebeginn und Siedeintervall

Kochen

Flammpunkt 100

Verdunstungsrate

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Obere/untere Grenzen

Entflammbarkeits- oder Explosionsgrenze

Dampfdruck

Dampfdichte

Relative Dichte (d20/20) [0,880 ; 0,915]

Brechungsindex bei 20°C [1,455; 1.490]

Rotationskraft in ° [-2; -20]

Wasserlöslichkeit(en)

n-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

Viskosität

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen Flüssigkeit

Farbe blassgelb bis gelbbraun

Geruch Tau, zitronig

Geruchsschwelle

pH

Schmelzpunkt

Siedepunkt und Siedebereich

Flammpunkt 100

Verdunstungsrate

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Obere / untere Grenzen der Entflammbarkeit oder

Explosionsgrenze

Dampfdruck

Dampfdichte

Relative Dichte (d20/20) [0,880 ; 0,915]

Brechungsindex bei 20°C [1,455 ; 1.490]

Winkeldrehung (°) [-2 ; -20]

Löslichkeit in Wasser

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)

Selbstentzündungstemperatur

Zersetzungstemperatur

ViskositätSeite 9 von 13

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Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften.

9.2 Weitere Informationen

KEINE SORGE.

Explosive Eigenschaften

Oxidierende Eigenschaften

9.2 Weitere Informationen

KEINE BESORGNIS.

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.2 Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß

Dispositionen

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken, ...).

10.5 Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß den

Bestimmungen.

10.2 Chemische Stabilität.

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß den

Bestimmungen

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung gemäß den

Bestimmungen.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Wärmequellen (offene Flammen, Funken, ...).

10.5 Unverträgliche Materialien

KEINE BESORGNIS.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei sachgemäßer Anwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar.Seite 10 von 13

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

Akute Toxizität:

Oral (mg/kg): Nicht bestimmt

· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

· Kutan (mg/kg): Nicht bestimmt

Akute Toxizität :

Oral (mg/kg): Nicht bestimmt

· Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

Dermal (mg/kg): Nicht bestimmt

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.

Grundwasser, Gewässer oder Kanalisationen.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE SORGE.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

KEINE SORGE.

12.4 Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5 Ergebnisse der PBT- und VPVB-Bewertungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.6 Andere schädliche Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1 Toxizität

Das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die

Grundwasserspiegel, Wasser oder Rohre.

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BESORGNIS.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

KEINE BESORGNIS.

12.4 Mobilität im Boden

KEINE BESORGNIS.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

KEINE BESORGNIS..

12.6 Andere schädliche Wirkungen

KEINE BESORGNIS.

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Gießen Sie nicht in

Abwasserkanäle oder Wasserwege.

Entsorgen Sie gemäß den geltenden Gesetzen durch einen Sammler oder

Fachbetrieb.

Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Um zu einer

Zertifizierter Eliminator.

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder

Wasserläufe.

Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften durch einen Sammler oder einen

Fachbetrieb.

Kontaminierte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Probieren Sie es aus

zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR:

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

ADR: Seite 11 von 13

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IMDG:

IATA-Nummer:

14.1 UN-Nummer

ADR: 3082 (Tunnelcode: (D/E))

IMDG:3082

IATA-Nummer: 3082

Zolltarif: 33012941

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,

NSAID (D-Limonen)

IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,

FLÜSSIG, NSAID (D-Limonen)

IATA: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,

NSAID (D-Limonen)

14.3 Transportgefahrenklassen:

ADR: 9

IMDG:9

IATA: 9

14.4 Verpackungsgruppe

IMDG:

IATA-Nummer:

14.1 UN-Nummer

ADR: 3082 (Tunnelcode: (D / E))

IMDG: 3082

IATA-Nummer: 3082

Zolltarif: 33012941

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (d-Limonen)

IMDG: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (d-

Limonen)

IATA: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, NAG (d-

Limonen)

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR: 9

IMDG:9

IATA: 9

14.4 Verpackungsgruppe

ADR: III

IMDG: IIISeite 12 von 13

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ADR: III

IMDG: III

IATA-Nummer: III

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Meeresschadstofftyp Material

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens

73/78 und der IBC-Code

KEINE BETROFFENHEIT

IATA-Nummer: III

14.5 Umweltgefahren

IMDG: Meeresschadstoff

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC

Code

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Vorschriften/Gesetze

in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

Enthält : Citronellal, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-

2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral: Kann verursachen

Allergien.

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Vorschriften/Gesetze speziell für den Stoff oder das Gemisch in

Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

Inhaltsstoffe: Citronella, Geraniol, d-Limonen, Citronellol, 2,6,6-Trimethyl-bicyclo-

2-Hepten, Geranylacetat, Citronellylacetat, Citral: Kann Allergien auslösen.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Vollständiger Wortlaut der unter Punkt 3 genannten H-Sätze:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein

Atemwege.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann Hautallergien verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 3 zitierten H-Sätze:

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Auswirkung angeben, wennSeite 13 von 13

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H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <sofern vorhanden, Wirkung angeben>

bekannt><geben Sie den Expositionsweg an, wenn formal nachgewiesen ist, dass keiner

andere Expositionsarten führen nicht zur gleichen Gefahr.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

auf lange Sicht.

H411 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine

stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine

kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Abkürzungen:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern

gefährlich auf der Straße.

IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter. IATA: Verband

internationaler Luftverkehr.

WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse).

PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch.

VPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.

bekannt><Expositionsweg angeben, wenn schlüssig nachgewiesen ist, dass kein anderer

Die Expositionswege verursachen die Gefahr.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

H411 Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,

stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und

ein vertragliches Rechtsverhältnis entstehen lassen.

Abkürzungen:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von

Gefahrgut auf der Straße.

IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.

IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.

WGK: Wassergefährdungsklasse.

PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.

vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ

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