Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Zitronenminzöl
SICHERHEITSDATENBLATT
Erstellungsdatum: 20.02.2025 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 20.02.2025 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DER
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
MENTHECITRAT INDES HE4280
UFI: nicht betroffen
Registrierungsnummer REACH: Ausgenommen – <1 Tonne/Jahr
CAS-Nummer: 68917-15-7 / 85085-49-0
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendung nicht empfohlen.
Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert
1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes
Sicherheit
Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL
Adresse: 4 RUE PLUMET
Stadt: 75015 PARIS
Land: Frankreich
Telefon: 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer.
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DES
FIRMA/UNTERNEHMEN
1.1 Produktkennung
MENTHECITRAT INDES HE4280
UFI: kein Grund zur Sorge
REACH-Registrierungsnummer: Ausgenommen – <1 Tonne/Jahr
CAS-Nummer: 68917-15-7 / 85085-49-0
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
gegen
Verwendung: Industriell. Nur für den professionellen Gebrauch
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL
Adresse : 4 RUE PLUMET
Stadt: 75015 PARIS
Land: Frankreich
Telefon: 33 6 15 04 71 98
E-Mail: marionbiat@gmail.com
1.4 Notrufnummer
ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Klassifizierung:
GesetzgebungCLP
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere
schwere Augenreizung.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautreizungen.
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS-Einstufung:
GesetzgebungCLP
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere Augenschäden.
Reizung.
Gereizte Haut. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Seite 2 von 12
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann Allergie verursachen.
Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
GHS-Klassifizierung:
GesetzgebungCLP
Warnhinweis: ACHTUNG
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.
arbeiten.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen
Augen-/Gesichtsschutzausrüstung.
P302 P352 - Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.
P305 P351 P338 – Bei Kontakt mit den Augen: vorsichtig ausspülen.
mehrere Minuten im Wasser. Entfernen Sie die Linsen
Kontakt, wenn das Opfer sie trägt und sie leicht entfernt werden können.
Weiter spülen.
P332 P313 – Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Weitere Gefahren
Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-Limonen
2.2 Kennzeichnungselemente
GHS-Einstufung:
GesetzgebungCLP
Signalwort: WARNUNG
Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2
Gereizte Haut. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem
Arbeitsplatz.
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Schutz.
P302 P352 - Bei Hautkontakt: Mit viel Wasser waschen.
P305 P351 P338 - Bei Kontakt mit den Augen: behutsam mit Wasser spülen
mehrere Minuten. Entfernen Sie Kontaktlinsen, wenn das Opfer welche trägt, und
sie können leicht entfernt werden. Weiter spülen.
P332 P313 - Bei Hautreizung: Arzt aufsuchen
2.3 Weitere Gefahren
Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-LimonenSeite 3 von 12
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
Zusammensetzung:
Liste der zu meldenden Komponenten:
3.1. Substanzen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
Zusammensetzung:
Liste der zu meldenden Komponenten:
3.1 Stoffe
KEINE BETROFFENHEIT
Nummer
Identifikation
Stoffgefahrenklassen und H-Sätze LCS / M-Faktoren / ATE / VLEP / VMEP
VLEP / VMEP
Prozentsatz %
CAS-Nr.: 78-70-6
EINECS-Nr.: 201-134-4
REACH-Nummer: 01-2119474016-42-0000
Linalool Akute Toxizität. 5 (Dermal, Akut Tox. 5)
(Inhalation, Akute Toxizität 5 (Oral), Augenreizung.
2, Augenreizung. 2A, Aquatisch Akut 3,
Flam. Liq. 4, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit 1B
H313, H333, H303, H319, H319,
H402, H227, H315, H317
ATE (dermal): 2500 mg/kg
ATE (oral): 2790,256 mg/kg
ATE (Einatmen): 21,5 mg/l
[ 40-50 ]
CAS-Nr.: 115-95-7
EINECS-Nr.: 204-116-4
REACH#01-2119454789-19-0000
Linalylacetat, Augenreizung. 2, Augenreizung. 2A, Flam. Liq.
4, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1
H319, H319, H227, H315, H317
[ 25-40 ]
CAS-Nr.: 87-44-5
EINECS-Nr.: 201-746-1
Caryophyllen Beta Asp. Giftig. 1, Hautempfindlichkeit. 1B
H304, H317
[ 1-5 ]
CAS-Nr.: 80-56-8
EINECS-Nr.: 201-291-9
Alpha-Pinen Asp. Giftig. 1, Akute Tox. 4 (mündlich),
Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit 1B
H304, H302, H400, H410, H226,
H315, H317
ATE (oral): 4300,335 mg/kg [ 1-5 ]
CAS-Nr.: 127-91-3
EINECS-Nr.: 204-872-5
Beta-Pinen Asp. Giftig. 1, Akute Tox. 5 (Dermal,
Akute Tox. 5 (Inhalation, Akut Tox. 5)
(Oral), Aquatic Acute 1, Aquatic
Chronisch 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2,
Hautempfindlichkeit. 1B
H304, H313, H333, H303, H400,
H410, H226, H315, H317
ATE (dermal): 2500 mg/kg
ATE (oral): 2500 mg/kg
ATE (Einatmen): 21,5 mg/l
[ 1-5 ]Seite 4 von 12
CAS-Nr.: 3338-55-4
EINECS-Nr.: 222-081-3
cis-beta-Ocimen, akute Toxizität. 5 (oral), Aquatic Acute 1,
Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3. Haut
Reizend. 2
H303, H400, H411, H226, H315
ATE (oral): 5000 mg/kg [ 1-5 ]
CAS-Nr.: 470-82-6
EINECS-Nr.: 207-431-5
REACH-Nummer 01-2119967772-24-0000
Eukalyptol Akute Toxizität. 5 (oral), Augenreizung. 2B,
Aquatic Acute 3, Flam. Liq. 3. Haut
Sinn. 1B
H303, H320, H402, H226, H317
ATE (oral): 2479,974 mg/kg [0-1]
CAS-Nr.: 123-35-3
EINECS-Nr.: 204-622-5
REACH-Nummer: 01-2119514321-56-0000
Myrcen-Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 5 (Dermal,
Akute Tox. 5 (Inhalation, Akut Tox. 5)
(Oral), Augenreizung. 2, Augenreizung. 2A,
Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 2,
Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2
H304, H313, H333, H303, H319,
H319, H400, H411, H226, H315
ATE (dermal): 2500 mg/kg
ATE (oral): 2500 mg/kg
ATE (Einatmen): 21,5 mg/l
[ 0-1 ]
CAS-Nr.: 3779-61-1 Transocimen, akut toxinhaltig. 5 (oral), Aquatic Acute 1,
Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3. Haut
Reizend. 2
H303, H400, H411, H226, H315
ATE (oral): 2500 mg/kg [0-1]
CAS-Nr.: 5989-27-5
EINECS-Nr.: 227-813-5
d-Limonen Asp. Giftig. 1, akut aquatisch 1, aquatisch
Chronisch 3, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2,
Hautempfindlichkeit. 1B
H304, H400, H412, H226, H315,
H317
[ 0-1 ]
Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der in der Liste aufgeführt ist Seite 5 von 12
Gemäß Artikel 59 Absatz 1 ist der Zusammenschluss
größer oder gleich 0,1 % mit systemstörenden Eigenschaften
endokrinen Eigenschaften gemäß den in der delegierten Verordnung festgelegten Kriterien
(EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der
Kommission
gemäß Artikel 59 Absatz 1, die Konzentration gleich oder größer
als 0,1 %, die endokrinschädigend auf das endokrine System wirkt
gemäß den in der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission festgelegten Kriterien
2017/2100 oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission
3.2 Mischungen
KEINE BESORGNIS
3.2 Gemische
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Bei Einatmen:
Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie in Seitenlage an die frische Luft.
Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt. Nach Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.
Bei Augenkontakt:
Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).
Kontakt). Berater
Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des
Produkt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung
notwendige Angaben
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall ist immer ärztlicher Rat einzuholen.
Bei Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage an die frische Luft bringen. Gehen Sie zum Arzt. Bei
Hautkontakt:
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.
Bei Augenkontakt:
Mit Wasser gründlich auswaschen (Kontaktlinsen herausnehmen). Zur Beratung
Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.
Bei Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
4.3. Hinweise auf die Notwendigkeit sofortiger ärztlicher Hilfe und Spezialbehandlung
nötig
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und
geeignete Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)
Ungeeignete Löschmittel:
Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :
Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2,
Löschpulver usw.)
Ungeeignete Löschmittel :
Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.Seite 6 von 12
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.
Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Produktpräsentation
Zersetzung kann Gesundheitsrisiken bergen. Nicht atmen.
der Rauch.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
Keine besonderen Maßnahmen
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.
Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.
Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen. Zu
Atmen Sie den Rauch nicht ein.
5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
Keine besonderen Maßnahmen
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren
Notfall :
Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer:
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du
Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen
Schutzausrüstung
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe
siehe Abschnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die
Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die
Abwasserkanäle oder öffentliche Gewässer.
6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung
Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit
Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und
gekennzeichnet zur Rückgabe an einen zugelassenen Recycler
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur Kontrolle von
Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren :
Benachrichtigen Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Retter:
Einatmen der Dämpfe vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,
Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung
Ausrüstung
Für Retter:
Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt
8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Verhindern Sie jegliche Verunreinigung von Boden und Wasser, jegliches Einfließen in die Kanalisation,
Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn Material in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.
6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung
Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach
Rücknahme der Abfälle in speziellen und gekennzeichneten Kunststofffässern, um sie dann
an einen zugelassenen Sammler liefern
6.4. Verweise auf andere Themen
Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen
Schutz und Entsorgung.Seite 7 von 12
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der
Arbeitsschutz. Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.
vor extremen Temperaturen geschützt. Bewahren Sie geschlossene Behälter außerhalb
ihre Verwendung.
Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie
das Original).
7.3. Spezifische Endverwendung(en)
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung duplizieren.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülbrunnen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.
Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.
Hinweise auf dem Etikett und Arbeitsschutzbestimmungen beachten. Wiederverschließen
Verpackung nach Gebrauch.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor
extreme Temperaturen. Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) aufbewahren.
7.3. Spezifische Endverwendung(en)
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. Kontrollparameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (Frankreich INRS - ED984 07/2012) -
VME (8 Std.)
Keine Komponente
VLE (15 Minuten)
Keine Komponente
8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung
Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung
Person
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. Kontrollparameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)
- VME (8 Std.)
Keine Komponente
VLE (15 Minuten)
Keine Komponente
8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung
Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung: Seite 8 von 12
Persönliche Schutzausrüstung:
- Handschutz: Handschuhe tragen.
- Augenschutz: Schutzbrille tragen.
- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung eine Atemschutzmaske tragen
entsprechende Atemwege.
- Körperschutz:
Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Im Falle eines Kontakts
Alle verschmutzten Teile müssen gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder
Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung
individuell (EPI):
- Handschutz: Handschuhe tragen
- Augenschutz: Schutzbrille tragen
- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete
Atemschutzgerät.
- Körperschutz:
Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Bei Kontakt müssen alle verschmutzten Teile
gewaschen werden.
Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.
Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften
Relative Dichte (d20/20): [0,879 ; 0,928]
Brechungsindex bei 20°C: [1,456; 1.466]
Rotationskraft in °: [-13; - 5]
Geruch: mentholhaltig, rosig, zitronig.
Aussehen: Flüssig
Farbe: Farblos bis blassgelb
Flammpunkt (°C) :71
9.2. Weitere Informationen
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Relative Dichte (d20/20): [0,879 ; 0,928]
Brechungsindex bei 20°C: [1,456; 1.466]
Drehkraft in °: [-13 ; - 5]
Geruch: minzig, taufrisch, zitronig.
Aspekt: Flüssig
Farbe: farblos bis blassgelb
Flammpunkt (°C) : 71
9.2. Weitere Informationen
NICHT BETROFFENSeite 9 von 12
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
den Bestimmungen entsprechend.
10.2. Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß
Dispositionen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung
den Bestimmungen entsprechend.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken, ...).
10.5. Unverträgliche Materialien
KEINE BETROFFENHEIT
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zersetzungsprodukte
gefährlich :
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken usw.).
10.5. Unverträgliche Materialien
KEINE BETROFFENHEIT
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität:
Oral (mg/kg): 4.447,41 (geschätzt)
Inhalation (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
Kutan (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
11.2 Toxizität
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die auf der festgelegten Liste aufgeführt sind.
gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration
größer oder gleich 0,1 % mit systemstörenden Eigenschaften
endokrinen Eigenschaften gemäß den in der delegierten Verordnung festgelegten Kriterien
(EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der
Kommission.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität :
Oral (mg/kg): 4.447,41 (geschätzt)
Inhalation (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
Dermal (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material
11.2 Toxizität
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die in der Liste aufgeführt sind,
gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration größer ist als oder
gleich 0,1% mit endokrinen disruptiven Eigenschaften gemäß
die Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Kommission
Verordnung (EU) 2018/605.
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1. Toxizität
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1. ToxizitätSeite 10 von 12
Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.
Grundwasser, Wasser oder Kanalisation
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3. Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4. Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen
KEINE BETROFFENHEIT
12.6. Endokrine Disruptoren
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die auf der festgelegten Liste aufgeführt sind.
gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration
größer oder gleich 0,1 % mit systemstörenden Eigenschaften
endokrinen Eigenschaften gemäß den in der delegierten Verordnung festgelegten Kriterien
(EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der
Kommission.
12.7 Andere schädliche Wirkungen
KEINE BETROFFENHEIT
Das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die
Grundwasser, Wasser oder Leitungen.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
KEINE BETROFFENHEIT
12.3. Bioakkumulationspotenzial
KEINE BETROFFENHEIT
12.4. Mobilität im Boden
KEINE BETROFFENHEIT
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
KEINE BETROFFENHEIT
12.6. Endokrine Disruptoren
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die in der Liste aufgeführt sind,
gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration größer ist als oder
gleich 0,1% mit endokrinen disruptiven Eigenschaften gemäß
die Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Kommission
Verordnung (EU) 2018/605.
12.7 Andere schädliche Wirkungen:
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Abfallbehandlungsmethoden
Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht verschütten.
in Abwasserkanälen oder Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften in
durch einen Sammler oder eine Fachfirma.
Kontaminierte Verpackung : Das Etikett auf dem Behälter aufbewahren. Um zu einer
Zertifizierter Eliminator.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Abfallbehandlungsmethoden
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder
Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften durch einen
Sammler oder eine Fachfirma.
Verschmutzte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Geben Sie ihm eine zertifizierte
Entsorgungsfachbetrieb.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
14.1. UN-Nummer
ADR: Nicht reguliert
IMDG:Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
Zolltarif: 33012510
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
14.1. UN-Nummer
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
Zolltarif: 33012510Seite 11 von 12
14.2. Versandname der Vereinten Nationen
ADR: Nicht reguliert
IMDG:Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
14.3. Transportgefahrenklasse(n)
ADR: Nicht reguliert
IMDG:Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
14.4. Verpackungsgruppe
ADR: Nicht reguliert
IMDG:Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
14.5. Gefahren für die Umwelt
IMDG: Nicht reguliert
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens
und in der IBC-Sammlung
KEINE BETROFFENHEIT
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
14.3. Transportgefahrenklasse(n)
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
14.4. Verpackungsgruppe
ADR: Nicht reguliert
IMDG: Nicht reguliert
IATA: Nicht reguliert
14.5. Umweltgefahren
IMDG: Nicht geregelt
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
KEINE BETROFFENHEIT
14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens
und der IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Vorschriften/Gesetze
in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
ICPE-Berechnung/Abschnitt 15.1 des Sicherheitsdatenblatts:0
15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung
Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-Limonen: Kann Reizungen verursachen.
von Allergien.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetze speziell für die
Stoff oder Gemisch
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2
Berechnung ICPE/Abschnitt 15.1 des Sicherheitsdatenblatts: 0
15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung
Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-Limonen: Kann verursachen
Allergien.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2020/878 Seite 12 von 12
H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.
langfristig.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse)
PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine
stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine
kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
WGK: Wassergefährdungsklasse
PBT: Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.
Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,
stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und
ein vertragliches Rechtsverhältnis entstehen zu lassen.