EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - Ätherisches Zitronenminzöl

Sicherheitsdatenblatt - Ätherisches Zitronenminzöl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 20.02.2025 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 20.02.2025 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DER

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

MENTHECITRAT INDES HE4280

UFI: nicht betroffen

Registrierungsnummer REACH: Ausgenommen – <1 Tonne/Jahr

CAS-Nummer: 68917-15-7 / 85085-49-0

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und

Verwendung nicht empfohlen.

Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes

Sicherheit

Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL

Adresse: 4 RUE PLUMET

Stadt: 75015 PARIS

Land: Frankreich

Telefon: 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer.

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DES

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

MENTHECITRAT INDES HE4280

UFI: kein Grund zur Sorge

REACH-Registrierungsnummer: Ausgenommen – <1 Tonne/Jahr

CAS-Nummer: 68917-15-7 / 85085-49-0

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

gegen

Verwendung: Industriell. Nur für den professionellen Gebrauch

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL

Adresse : 4 RUE PLUMET

Stadt: 75015 PARIS

Land: Frankreich

Telefon: 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Klassifizierung:

GesetzgebungCLP

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere

schwere Augenreizung.

Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautreizungen.

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 H319: Verursacht schwere Augenschäden.

Reizung.

Gereizte Haut. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.

Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Seite 2 von 12

Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann Allergie verursachen.

Haut.

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Klassifizierung:

GesetzgebungCLP

Warnhinweis: ACHTUNG

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2

Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.

arbeiten.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen

Augen-/Gesichtsschutzausrüstung.

P302 P352 - Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.

P305 P351 P338 – Bei Kontakt mit den Augen: vorsichtig ausspülen.

mehrere Minuten im Wasser. Entfernen Sie die Linsen

Kontakt, wenn das Opfer sie trägt und sie leicht entfernt werden können.

Weiter spülen.

P332 P313 – Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

2.3 Weitere Gefahren

Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-Limonen

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Signalwort: WARNUNG

Augenreizung. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2

Gereizte Haut. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2

Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem

Arbeitsplatz.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen

Schutz.

P302 P352 - Bei Hautkontakt: Mit viel Wasser waschen.

P305 P351 P338 - Bei Kontakt mit den Augen: behutsam mit Wasser spülen

mehrere Minuten. Entfernen Sie Kontaktlinsen, wenn das Opfer welche trägt, und

sie können leicht entfernt werden. Weiter spülen.

P332 P313 - Bei Hautreizung: Arzt aufsuchen

2.3 Weitere Gefahren

Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-LimonenSeite 3 von 12

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung:

Liste der zu meldenden Komponenten:

3.1. Substanzen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung:

Liste der zu meldenden Komponenten:

3.1 Stoffe

KEINE BETROFFENHEIT

Nummer

Identifikation

Stoffgefahrenklassen und H-Sätze LCS / M-Faktoren / ATE / VLEP / VMEP

VLEP / VMEP

Prozentsatz %

CAS-Nr.: 78-70-6

EINECS-Nr.: 201-134-4

REACH-Nummer: 01-2119474016-42-0000

Linalool Akute Toxizität. 5 (Dermal, Akut Tox. 5)

(Inhalation, Akute Toxizität 5 (Oral), Augenreizung.

2, Augenreizung. 2A, Aquatisch Akut 3,

Flam. Liq. 4, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit 1B

H313, H333, H303, H319, H319,

H402, H227, H315, H317

ATE (dermal): 2500 mg/kg

ATE (oral): 2790,256 mg/kg

ATE (Einatmen): 21,5 mg/l

[ 40-50 ]

CAS-Nr.: 115-95-7

EINECS-Nr.: 204-116-4

REACH#01-2119454789-19-0000

Linalylacetat, Augenreizung. 2, Augenreizung. 2A, Flam. Liq.

4, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1

H319, H319, H227, H315, H317

[ 25-40 ]

CAS-Nr.: 87-44-5

EINECS-Nr.: 201-746-1

Caryophyllen Beta Asp. Giftig. 1, Hautempfindlichkeit. 1B

H304, H317

[ 1-5 ]

CAS-Nr.: 80-56-8

EINECS-Nr.: 201-291-9

Alpha-Pinen Asp. Giftig. 1, Akute Tox. 4 (mündlich),

Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit 1B

H304, H302, H400, H410, H226,

H315, H317

ATE (oral): 4300,335 mg/kg [ 1-5 ]

CAS-Nr.: 127-91-3

EINECS-Nr.: 204-872-5

Beta-Pinen Asp. Giftig. 1, Akute Tox. 5 (Dermal,

Akute Tox. 5 (Inhalation, Akut Tox. 5)

(Oral), Aquatic Acute 1, Aquatic

Chronisch 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2,

Hautempfindlichkeit. 1B

H304, H313, H333, H303, H400,

H410, H226, H315, H317

ATE (dermal): 2500 mg/kg

ATE (oral): 2500 mg/kg

ATE (Einatmen): 21,5 mg/l

[ 1-5 ]Seite 4 von 12

CAS-Nr.: 3338-55-4

EINECS-Nr.: 222-081-3

cis-beta-Ocimen, akute Toxizität. 5 (oral), Aquatic Acute 1,

Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3. Haut

Reizend. 2

H303, H400, H411, H226, H315

ATE (oral): 5000 mg/kg [ 1-5 ]

CAS-Nr.: 470-82-6

EINECS-Nr.: 207-431-5

REACH-Nummer 01-2119967772-24-0000

Eukalyptol Akute Toxizität. 5 (oral), Augenreizung. 2B,

Aquatic Acute 3, Flam. Liq. 3. Haut

Sinn. 1B

H303, H320, H402, H226, H317

ATE (oral): 2479,974 mg/kg [0-1]

CAS-Nr.: 123-35-3

EINECS-Nr.: 204-622-5

REACH-Nummer: 01-2119514321-56-0000

Myrcen-Asp. Giftig. 1, Akute Toxizität. 5 (Dermal,

Akute Tox. 5 (Inhalation, Akut Tox. 5)

(Oral), Augenreizung. 2, Augenreizung. 2A,

Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 2,

Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2

H304, H313, H333, H303, H319,

H319, H400, H411, H226, H315

ATE (dermal): 2500 mg/kg

ATE (oral): 2500 mg/kg

ATE (Einatmen): 21,5 mg/l

[ 0-1 ]

CAS-Nr.: 3779-61-1 Transocimen, akut toxinhaltig. 5 (oral), Aquatic Acute 1,

Aquatic Chronic 2, Flam. Liq. 3. Haut

Reizend. 2

H303, H400, H411, H226, H315

ATE (oral): 2500 mg/kg [0-1]

CAS-Nr.: 5989-27-5

EINECS-Nr.: 227-813-5

d-Limonen Asp. Giftig. 1, akut aquatisch 1, aquatisch

Chronisch 3, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2,

Hautempfindlichkeit. 1B

H304, H400, H412, H226, H315,

H317

[ 0-1 ]

Dieses Gemisch enthält keinen Stoff, der in der Liste aufgeführt ist Seite 5 von 12

Gemäß Artikel 59 Absatz 1 ist der Zusammenschluss

größer oder gleich 0,1 % mit systemstörenden Eigenschaften

endokrinen Eigenschaften gemäß den in der delegierten Verordnung festgelegten Kriterien

(EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der

Kommission

gemäß Artikel 59 Absatz 1, die Konzentration gleich oder größer

als 0,1 %, die endokrinschädigend auf das endokrine System wirkt

gemäß den in der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission festgelegten Kriterien

2017/2100 oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission

3.2 Mischungen

KEINE BESORGNIS

3.2 Gemische

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Bei Einatmen:

Wenn die Person bewusstlos ist, bringen Sie sie in Seitenlage an die frische Luft.

Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt. Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).

Kontakt). Berater

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des

Produkt.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung

notwendige Angaben

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall ist immer ärztlicher Rat einzuholen.

Bei Einatmen:

Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage an die frische Luft bringen. Gehen Sie zum Arzt. Bei

Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich auswaschen (Kontaktlinsen herausnehmen). Zur Beratung

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

4.3. Hinweise auf die Notwendigkeit sofortiger ärztlicher Hilfe und Spezialbehandlung

nötig

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und

geeignete Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)

Ungeeignete Löschmittel:

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel :

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2,

Löschpulver usw.)

Ungeeignete Löschmittel :

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.Seite 6 von 12

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.

Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Produktpräsentation

Zersetzung kann Gesundheitsrisiken bergen. Nicht atmen.

der Rauch.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

Keine besonderen Maßnahmen

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.

Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen. Zu

Atmen Sie den Rauch nicht ein.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

Keine besonderen Maßnahmen

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren

Notfall :

Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer:

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du

Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen

Schutzausrüstung

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe

siehe Abschnitt 8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die

Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die

Abwasserkanäle oder öffentliche Gewässer.

6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit

Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und

gekennzeichnet zur Rückgabe an einen zugelassenen Recycler

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur Kontrolle von

Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren :

Benachrichtigen Sie einen Manager.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Retter:

Einatmen der Dämpfe vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,

Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung

Ausrüstung

Für Retter:

Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt

8).

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie jegliche Verunreinigung von Boden und Wasser, jegliches Einfließen in die Kanalisation,

Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn Material in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.

6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach

Rücknahme der Abfälle in speziellen und gekennzeichneten Kunststofffässern, um sie dann

an einen zugelassenen Sammler liefern

6.4. Verweise auf andere Themen

Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen

Schutz und Entsorgung.Seite 7 von 12

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der

Arbeitsschutz. Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.

vor extremen Temperaturen geschützt. Bewahren Sie geschlossene Behälter außerhalb

ihre Verwendung.

Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie

das Original).

7.3. Spezifische Endverwendung(en)

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung duplizieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülbrunnen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Hinweise auf dem Etikett und Arbeitsschutzbestimmungen beachten. Wiederverschließen

Verpackung nach Gebrauch.

Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor

extreme Temperaturen. Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) aufbewahren.

7.3. Spezifische Endverwendung(en)

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. Kontrollparameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (Frankreich INRS - ED984 07/2012) -

VME (8 Std.)

Keine Komponente

VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung

Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung

Person

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. Kontrollparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.)

Keine Komponente

VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung: Seite 8 von 12

Persönliche Schutzausrüstung:

- Handschutz: Handschuhe tragen.

- Augenschutz: Schutzbrille tragen.

- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung eine Atemschutzmaske tragen

entsprechende Atemwege.

- Körperschutz:

Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Im Falle eines Kontakts

Alle verschmutzten Teile müssen gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder

Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung

individuell (EPI):

- Handschutz: Handschuhe tragen

- Augenschutz: Schutzbrille tragen

- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete

Atemschutzgerät.

- Körperschutz:

Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Bei Kontakt müssen alle verschmutzten Teile

gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.

Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften

Relative Dichte (d20/20): [0,879 ; 0,928]

Brechungsindex bei 20°C: [1,456; 1.466]

Rotationskraft in °: [-13; - 5]

Geruch: mentholhaltig, rosig, zitronig.

Aussehen: Flüssig

Farbe: Farblos bis blassgelb

Flammpunkt (°C) :71

9.2. Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Relative Dichte (d20/20): [0,879 ; 0,928]

Brechungsindex bei 20°C: [1,456; 1.466]

Drehkraft in °: [-13 ; - 5]

Geruch: minzig, taufrisch, zitronig.

Aspekt: Flüssig

Farbe: farblos bis blassgelb

Flammpunkt (°C) : 71

9.2. Weitere Informationen

NICHT BETROFFENSeite 9 von 12

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.2. Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß

Dispositionen.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken, ...).

10.5. Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zersetzungsprodukte

gefährlich :

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.

10.2. Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken usw.).

10.5. Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität:

Oral (mg/kg): 4.447,41 (geschätzt)

Inhalation (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

Kutan (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

11.2 Toxizität

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die auf der festgelegten Liste aufgeführt sind.

gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration

größer oder gleich 0,1 % mit systemstörenden Eigenschaften

endokrinen Eigenschaften gemäß den in der delegierten Verordnung festgelegten Kriterien

(EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der

Kommission.

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN

11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität :

Oral (mg/kg): 4.447,41 (geschätzt)

Inhalation (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

Dermal (mg/kg): Nicht klassifiziertes Material

11.2 Toxizität

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die in der Liste aufgeführt sind,

gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration größer ist als oder

gleich 0,1% mit endokrinen disruptiven Eigenschaften gemäß

die Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Kommission

Verordnung (EU) 2018/605.

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1. Toxizität

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1. ToxizitätSeite 10 von 12

Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.

Grundwasser, Wasser oder Kanalisation

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3. Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4. Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.6. Endokrine Disruptoren

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die auf der festgelegten Liste aufgeführt sind.

gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration

größer oder gleich 0,1 % mit systemstörenden Eigenschaften

endokrinen Eigenschaften gemäß den in der delegierten Verordnung festgelegten Kriterien

(EU) 2017/2100 der Kommission oder in der Verordnung (EU) 2018/605 der

Kommission.

12.7 Andere schädliche Wirkungen

KEINE BETROFFENHEIT

Das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die

Grundwasser, Wasser oder Leitungen.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3. Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4. Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

KEINE BETROFFENHEIT

12.6. Endokrine Disruptoren

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die in der Liste aufgeführt sind,

gemäß Artikel 59 Absatz 1, deren Konzentration größer ist als oder

gleich 0,1% mit endokrinen disruptiven Eigenschaften gemäß

die Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Kommission

Verordnung (EU) 2018/605.

12.7 Andere schädliche Wirkungen:

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1. Abfallbehandlungsmethoden

Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht verschütten.

in Abwasserkanälen oder Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften in

durch einen Sammler oder eine Fachfirma.

Kontaminierte Verpackung : Das Etikett auf dem Behälter aufbewahren. Um zu einer

Zertifizierter Eliminator.

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1. Abfallbehandlungsmethoden

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder

Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften durch einen

Sammler oder eine Fachfirma.

Verschmutzte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Geben Sie ihm eine zertifizierte

Entsorgungsfachbetrieb.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

14.1. UN-Nummer

ADR: Nicht reguliert

IMDG:Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

Zolltarif: 33012510

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

14.1. UN-Nummer

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

Zolltarif: 33012510Seite 11 von 12

14.2. Versandname der Vereinten Nationen

ADR: Nicht reguliert

IMDG:Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

14.3. Transportgefahrenklasse(n)

ADR: Nicht reguliert

IMDG:Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

14.4. Verpackungsgruppe

ADR: Nicht reguliert

IMDG:Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

14.5. Gefahren für die Umwelt

IMDG: Nicht reguliert

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens

und in der IBC-Sammlung

KEINE BETROFFENHEIT

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

14.3. Transportgefahrenklasse(n)

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

14.4. Verpackungsgruppe

ADR: Nicht reguliert

IMDG: Nicht reguliert

IATA: Nicht reguliert

14.5. Umweltgefahren

IMDG: Nicht geregelt

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

KEINE BETROFFENHEIT

14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens

und der IBC-Code

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Vorschriften/Gesetze

in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

ICPE-Berechnung/Abschnitt 15.1 des Sicherheitsdatenblatts:0

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-Limonen: Kann Reizungen verursachen.

von Allergien.

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetze speziell für die

Stoff oder Gemisch

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

Berechnung ICPE/Abschnitt 15.1 des Sicherheitsdatenblatts: 0

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

Enthält: Linalool, Linalylacetat, Beta-Pinen, D-Limonen: Kann verursachen

Allergien.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2020/878 Seite 12 von 12

H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

Abkürzungen:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

WGK: Wassergefährdungsklasse (Wassergefährdungsklasse)

PBT: persistent, bioakkumulativ, toxisch

vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine

stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine

kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Relevante H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Abkürzungen:

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Güterverkehr auf der Straße. IMDG: International Maritime Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

WGK: Wassergefährdungsklasse

PBT: Persistent, Bioakkumulativ, Toxisch

vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,

stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und

ein vertragliches Rechtsverhältnis entstehen zu lassen.

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